Prozess in KölnFalscher Barcode am Luxus-Grill – Zufall oder Absicht?

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Symbolbild

Köln – Der Wachsamkeit einer Baumarkt-Mitarbeiterin ist es zu verdanken, dass Krankenschwester Tina S. (39, Name geändert) am Montag wegen Urkundenfälschung vor Gericht saß. Die Krankenschwester hatte im Baumarkt einen Gasgrill für 889 Euro an der Selbstbedienungskasse bezahlen wollen und den Barcode mit Hilfe der Mitarbeiterin eingescannt.

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Bezahlt hatte sie allerdings nur 39 Euro, der Barcode entsprach exakt dem Preis eines Bilderrahmens. W wie sich später herausstellte, war das Etikett in der Kreativ-Abteilung des Marktes herausgeschnitten worden. „Das war ein Computerfehler, aber ich habe mich gefreut. War nicht meine Schuld“, beteuerte die Krankenschwester vor Gericht . Keineswegs habe sie den Barcode umetikettiert, wie die Anklage ihr vorwarf.

Sie hatte den Grill schon im Kofferraum und den Parkplatz verlassen, als ihr der Hausdetektiv die Polizei hinterherschickte. Die Mitarbeiterin an der SB-Kasse, die dort lediglich Hilfestellung gab und die Ware nicht kontrollierte, hatte allerdings nach einem Blick auf den Kassenbon reagiert und den Detektiv angesichts der enormen Preisdifferenz alarmiert: „Da konnte was nicht stimmen.“

Verfahren eingestellt

„Schwierige Beweislage“ waren sich Gericht und Staatsanwältin einig. Denn den Nachweis, dass die Angeklagte das preiswertere Etikett tatsächlich auf die Grill-Verpackung geklebt hatte, habe die Verhandlung nicht ergeben. Aber für einen Freispruch reichte es auch nicht, denn der Angeklagten sei eine gewisse Mitschuld zuzurechnen, denn „sie wusste, dass etwas nicht stimmen konnte“.

Gegen Zahlung von 200 Euro wurde das Verfahren ohne Urteil eingestellt und die dreifache Mutter gilt weiterhin als nicht vorbestraft. Das Geld soll der Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ zukommen. Und den Grill hat Tina S. zurückgegeben. 

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