Nach Kontrolle am RheinboulevardKölner wehrt sich erfolgreich gegen Corona-Bußgeld

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Symbolbild.

Köln – Für zwei Polizeibeamte, die vergangenen Mai am Deutzer Rheinboulevard gezielt die damals sehr strengen Corona-Auflagen kontrollierten, war der Fall klar. Drei Personen saßen auf der großen Treppe zusammen, nach damaliger Vorschrift eine zu viel. Es ergingen hohe Bußgelder wegen Verstoßes gegen das Ansammlungsverbot. Ein Betroffener ging dagegen nun erfolgreich vor.

Fremder spricht Pärchen am Deutzer Rheinboulevard an

Ein Ehrenfelder hatte sich am 2. Mai gegen 20.30 Uhr mit seiner Freundin am Rheinufer aufgehalten. Soweit in Ordnung, wäre das Pärchen nicht mit einem weiteren Mann ins Gespräch gekommen. Zwei Zivilbeamte hatten die spontane Dreiergruppe aus etwa 25 Metern Entfernung beobachtet und uniformierte Kollegen verständigt, um ihre Tarnung nicht auffliegen zu lassen.

Bis zum Eintreffen der Streifenbeamten gingen die Zivilkräfte noch einmal ganz nah an der Gruppe vorbei. Hier habe sich nur noch einmal bestätigt, dass diese sich zu dritt und ohne den Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten im öffentlichen Raum versammelt hätten. Das hätte die Gruppe auch nicht unterlassen, als sie von Weitem die uniformiertem Polizisten erblickt hätten.

Beleidigung gegenüber Zivilbeamten ausgesprochen 

Offenbar in der Annahme, dass es sich bei den Zivilbeamten um gleichgesinnte Spaziergänger handelte, sprach der zu dem Pärchen hinzugestoßene Mann diese an und sagte über die uniformierten Polizisten: „Ey, voll die Hurensöhne, oder?“ „Wie bitte?“, erwiderte ein Beamter und der Mann legte nach: „Richtige Hurensöhne, die Bullen, dass sie Leute kontrollieren und so.“ 

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Daraufhin zeigte der Zivilbeamten seinen Dienstausweis, eine Anzeige wegen Beleidigung erschien möglich und es hagelte ein Bußgeld von jeweils 228,50 Euro inklusive Gebühren für alle drei Gruppenmitglieder. Die Bescheide gegen den pöbelnden Mann und die Frau werden rechtskräftig, nur der 24-jährige Ehrenfelder ging gerichtlich gegen das Knöllchen vor.

Regelverstoß kann vor Gericht nicht bewiesen werden

„Der hat uns nur gefragt, wie er zum Bahnhof kommt“, sagte der 24-Jährige bereits im Vorfeld des Prozesses im Amtsgericht zu seiner Verteidigung. Einen Willen zur Zusammenkunft mit einer weiteren Person habe es demnach nicht gegeben, erklärt Verteidiger Claus Eßer. Auch sei der ganze Sachverhalt von den Beamten nur sehr oberflächlich aufgenommen worden. 

Im Zeugenstand konnte einer der Beamten keine genaue Auskunft mehr geben. Richter Wolfgang Schaarmann stellte danach fest, dass weder geklärt werden konnte, ob der Mindestabstand nun tatsächlich unterschritten wurde, noch wie lange sich versammelt wurde und ob die beteiligten einen Mund-Nasen-Schutz getragen hätten. Daher erging ein Freispruch; das Knöllchen hatte sich damit erlegt.

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