Urteil in KölnMasseur vergewaltigt junge Kundin – er sieht sich selbst als Opfer

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Der angeklagte Masseur beim Prozess im Kölner Amtsgericht.

Köln – Der Mitarbeiter eines Schönheitssalons am Hansaring muss wegen Vergewaltigung für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das entschied am Mittwoch das Kölner Amtsgericht. Der 53-jährige Angeklagte hatte in der Verhandlung bestritten, eine Kundin bei einer vereinbarten Nackenmassage sexuell missbraucht zu haben. Er stellte sich selbst als Opfer in dem Fall dar.

Stammkundin geriet an neuen Mitarbeiter

Sie habe da eine neuen und guten Mitarbeiter, der die Massage übernehmen könne, hatte die Betreiberin des Studios im April 2019 zu ihrer Stammkundin gesagt, ansonsten wäre der Termin wegen einer Überbuchung ausgefallen. Die Kundin vertraute auf die Worte der Betreiberin und stimmte zu, von der Ersatzperson behandelt zu werden. Man ging zusammen in einen Kellerraum.

Die damals 25-jährige Kundin habe sich auf Aufforderung des Masseurs bis auf den Slip ausgezogen. Damit ihre Kleidung von den ätherischen Ölen, die er benutzen wolle, nicht schmutzig werde, habe der Masseur laut Staatsanwaltschaft gesagt. Als die Kundin leicht eingedöst war, habe der Angeklagte diese im Intimbereich angefasst und sie küssen wollen.

„Ich wüsste nicht, was sonst passiert wäre“

„Nein, nein“, habe die Geschädigte gerufen, die ihre Beine zusammengepresst und sich die Hände vors Gesicht gehalten habe. Der Masseur sei daraufhin zur Toilette verschwunden. Danach habe er geäußert, sich selbst befriedigt zu haben. Er habe gesagt: „Ich wüsste nicht, was sonst passiert wäre.“ Etwa drei Stunden sollen sich Täter und Opfer in dem Raum aufgehalten haben.

Dem Richter berichtete der Angeklagte zunächst von seinem Lebenslauf. Er habe in Bonn den Hauptschulabschluss erlangt, sei dann mit seiner Familie zurück in seine Heimat Syrien gegangen und vor fünf Jahren zurück nach Deutschland gelangt. Als Jugendlicher habe er eine Lehre zum Mechaniker abgebrochen, zuletzt auch als Schneider gearbeitet. Dann wollte er Verkäufer werden.

Schulung in Kölner Schönheitssalon gemacht

Als Masseur habe er sich versucht, nachdem ihm eine Bekannte, die Salonbetreiberin, dazu ermutigt habe. Er habe eine mehrmonatige Schulung gemacht und ihr über die Schulter geschaut, dann habe er Kunden auch schon alleine behandeln dürfen. Nach dem Vorfall habe er mit der Tätigkeit aufgehört. Den Salon gibt es nicht mehr, die Betreiberin ging ins Ausland.

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Der Angeklagte behauptete, die Kundin habe ihm sexuelle Avancen gemacht und sich gegen seinen Willen entkleidet. Er habe sie nicht im Intimbereich berührt. „Ist das sein Ernst? Wie widerlich ist das denn?“, sagte die Geschädigte, nachdem sie weinend aus dem Gerichtssaal gestürmt war. Sie schien schockiert. Die Aussage fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Opfer leidet schwer unter den Tatfolgen

„Sie war ein fröhlicher und extrovertierter Mensch“, sagte der Vater im Zeugenstand über seine Tochter. Das habe sich seit dem Vorfall geändert. Seine Tochter sei ängstlicher und zurückhaltender geworden. Vier Monate nach den Geschehnissen hatte sie einen Monat in einer psychiatrischen Klinik verbringen müssen, die Beziehung zu ihrem Freund ging in die Brüche.

Der Angeklagte hatte von sich behauptet, aufgrund der für ihn falschen Anschuldigungen selbst psychisch zu leiden, er wolle nicht mal mehr mit einer Frau alleine Aufzug fahren. Richter Rolf Krebber glaubte dem Angeklagten nicht: „Wir haben einen sehr übergriffigen Masseur, der die Grenzen des Zulässigen bei weitem überschritten hat.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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