Köln – Hat Milan H. seine Ex-Frau zu Fall gebracht, so dass sie sich das Sprunggelenk brach? „Ich bin völlig unschuldig“, erklärte der 58-Jährige am Donnerstag vor dem Amtsgericht. Die Anklage belaste ihn so schwer, „dass ich kaum schlafen kann“. Gegen den Strafbefehl, der eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung vorsieht, hatte sein Verteidiger Einspruch eingelegt. Nicht nur der Körperverletzung ist Milan H. angeklagt, sondern auch der Beleidigung und der versuchten Nötigung.
Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass am 28. Februar dieses Jahres Folgendes geschah: Gegen 8 Uhr kam Jana H. (alle Namen geändert) in die Wohnung in Mülheim, die sie früher mit Milan H. geteilt hatte, um persönliche Sachen abzuholen. Er fragte sie, wo sie sich herumgetrieben habe, beleidigte sie als Hure, packte sie an den Haaren, warf sie zu Boden und trat auf sie ein. Als sie aufzustehen versuchte, merkte sie, dass sie sich etwas gebrochen hatte. Sie wollte einen Krankenwagen rufen; Milan H. vereitelte dies und brachte sie selber ins Eduardus-Krankenhaus in Deutz, wo Jana H. notoperiert wurde.
Mehrere Tage im Krankenhaus
Er warnte sie, zur Polizei zu gehen, sonst sei „bald das nächste Bein dran“. Außerdem drohte er ihr damit, sie „totzuschlagen“ und die Ehe der gemeinsamen Tochter zu zerstören. Jana H., die mehrere Tage im Krankenhaus lag, ließ sich nicht davon einschüchtern. So weit die Darstellung der Anklageschrift.
Eine Darstellung, über die sich Milan H., den der Richter kaum beruhigen konnte, hellauf empörte. Seine Ex-Frau sei „psychisch krank“, begann er seine Einlassung. Gegen 8 Uhr sei sie nicht in der Wohnung, sondern beim Arzt gewesen. Erst anderthalb Stunden später sei sie erschienen, habe ihn im Schlafzimmer geweckt. Er sei ins Bad gegangen und habe dort einen Schrei gehört: Jana H. sei über den Teppich gestolpert und gestürzt. Nicht zum ersten Mal habe sie sich selber verletzt, denn sie sei sehr „fahrig“.
Zeuginnen nicht erschienen
Weil sich bei ihrem Versuch, einen Rettungswagen zu rufen, niemand gemeldet habe, habe er sie trotz seines schweren Schulterleidens „zu meinem Auto getragen, um sie zu retten“. Stundenlang sei er im Krankenhaus geblieben. Dann sei er zu seiner Wohnung zurückgefahren, um für Jana H. unter anderem ihr Handy zu holen. Seine Tochter, die sich lange nicht habe blicken lassen, sei aufgetaucht. Sie sei es gewesen, die die Polizei verständigt habe – aus Rache. Denn seit sie aus der elterlichen Wohnung „Gold gestohlen“ habe, sei er mit ihr zerstritten.
Manches mochte für die Version des Angeklagten sprechen, zum Beispiel, dass Jana H. im Krankenhaus zur Ursache des Bruchs angegeben hatte, der Teppich sei weggerutscht. Anderes ließ Zweifel an seiner Aussage aufkommen. Die Zeuginnen – Ex-Frau und Tochter – waren nicht erschienen. Deshalb beschloss der Richter, einen neuen Verhandlungstermin anzuberaumen. Dem aufgebrachten Mann versicherte er: „Der Staat muss Ihnen beweisen, dass sie etwas falsch gemacht haben.“
