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Gesetzesänderung 2025Neue Ausweise nur noch mit digitalen Passbildern - so funktioniert das in Köln

Lesezeit 2 Minuten
Künftig sind ausgedruckte Passbilder für neue Ausweise und Pässe nicht mehr zulässig. (Symbolbild)

Künftig sind ausgedruckte Passbilder für neue Ausweise und Pässe nicht mehr zulässig. (Symbolbild)

Die Gesetzesänderung erfolgt ab dem 1. Mai, sie soll vor allem Manipulationen, wie dem so genannten Morphing, vorbeugen.

Eine wesentliche Gesetzesänderung wird ab dem 1. Mai 2025 wirksam: Ausgedruckte Passbilder sind dann für neue Ausweise und Pässe nicht mehr zulässig. Zukünftig ist die Verwendung digitaler Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe gesetzlich vorgeschrieben, wie die Stadt mitteilt. Dies soll vor allem Manipulationen, wie dem so genannten Morphing, vorbeugen. Dabei kann Bildmaterial so verändert werden, dass ein völlig neues Bild entsteht.

Digitale Lösungen für mehr Sicherheit

Um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, können Bürger ihre digitalen Passbilder direkt in den Kundenzentren an Self-Service-Terminals erstellen. Alternativ können registrierte private Fotodienstleister genutzt werden, die die biometrischen Fotos an die zuständigen Stellen übermitteln. Bekannte Drogerieketten wie „dm“ sind ebenfalls in der Lage, diesen Service zu bieten, so die Stadt weiter.

Die Erstellung eines digitalen Lichtbilds an den Kundenzentren kostet sechs Euro. Wichtig ist dabei, dass diese Bilder ausschließlich für die Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet und nicht ausgedruckt werden können. Es ist auch nicht möglich, selbst erstellte Fotos von Smartphones über Foto-Apps hochzuladen.

Detailliertere Informationen und Hilfestellungen bietet die Stadt Köln auf ihrer offiziellen Webseite unter dem Stichwort „Biometrisches E-Passbild - Stadt Köln“.

Bereits im Jahr 2021 hatte die Stadt Köln moderne Self-Service-Terminals in den Kundenzentren installiert, um den Übergang zu digitalen Lösungen zu erleichtern und die alten Fotoautomaten abzulösen. (lem)