Obdachlosen fast getötetJugendlicher aus Köln wehrt sich gegen milde Strafe

Lesezeit 3 Minuten
Neuer Inhalt (2)

Jean-Pierre M. fiel nach dem Tritt zu Boden und schlug mit dem Hinterkopf auf.

Köln – Zehn Monate Haft auf Bewährung wegen schwerer Körperverletzung, dazu Sozialstunden. So lautete die milde erscheinende Strafe für den Jugendlichen aus Weidenpesch, der im April 2019 den Obdachlosen Jean-Pierre M. (71) mit einem Tritt gegen den Kopf attackiert und damit fast getötet hatte. Vor dem Oberlandesgericht wehrte sich der Täter nun gegen das Urteil.

Kölner Oberlandesgericht weist Revision zurück

Das Urteil des Amtsgerichts vom Oktober vergangenen Jahres enthalte keine Rechtsfehler zum Nachteil des heute 18-jährigen Angeklagten, stellte das Oberlandesgericht in einem Beschluss fest. Die Revision wurde verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Täter muss nun auch 30 Sozialstunden ableisten, nach Wunsch des Amtsgerichts gerne in einer Pflegeeinrichtung.

Haben Sie Fragen, Ideen oder Wünsche?

Schreiben Sie uns!

Welche Themen aus dem Bereich Kriminalität interessieren Sie besonders? Wünschen Sie sich Verhaltenstipps zu bestimmten Betrugsmaschen? Oder eher hintergründige Reportagen über die Arbeit von Ermittlerinnen und Ermittlern? Berichte über Aufsehen erregende Verbrechen und die Menschen, die damit zu tun haben?

Treten Sie gerne mit uns in Kontakt und schicken Sie uns Ihre Themenvorschläge per E-Mail an crime@kstamedien.de. Wir freuen uns über ihre Anregungen!

Denn in einer solchen Einrichtung lebt das Opfer Jean-Pierre M. heute. Der Mann leidet bis heute an den Folgen eines erlittenen Schädel-Hirn-Traumas. Der damals 15-jährige Täter hatte den Obdachlosen mit einer Art Karate-Tritt am Kopf getroffen, wonach das Opfer ungebremst zu Boden gefallen war. Jean-Pierre M. schlug mit dem Hinterkopf auf dem Bürgersteig an der Neusser Straße auf.

Kölner Richterin nahm Schwere der Schuld an

Vor dem Vorfall war es laut Urteilsfeststellungen mehrfach zu Konflikten zwischen dem Opfer und Anwohnern des Viertels, Gruppen von Jugendlichen und auch der Familie des Angeklagten gekommen. Unmittelbar vor dem Tritt durch den Angeklagten hatte der zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisierte Obdachlose die Angeklagten angesprochen und beschimpft.

Die Vorgeschichte hat den Vorfall erklärt, rechtfertigte ihn laut Gericht aber in keiner Weise. So hatte Amtsrichterin Annika Hausherr eine Schwere der Schuld angenommen. Daher konnte nach Jugendstrafrecht eine Haftstrafe verhängt werden, die wiederum zur Bewährung ausgesetzt wurde. Schädliche Neigungen wurden nicht festgestellt, der Täter fiel danach nicht mehr strafrechtlich auf.

Mitangeklagter wurde lediglich verwarnt

Womöglich hatte sich der Jugendliche auch deshalb als zu hart bestraft gefühlt, da ein Mittäter mit einer Verwarnung davon gekommen war. Der ebenfalls damals 15-jährige Schüler hatte dem bereits auf dem Boden liegenden Jean-Pierre M. noch gegen das Bein getreten. Die schweren Folgen des Sturzes waren dem Mittäter aber im Gegensatz zum Hauptangeklagten nicht zugerechnet worden.

Nach der Tat und der Berichterstattung in den Medien hatten zahlreiche Menschen Anteil am Schicksal des Seniors genommen. Der Verein „Kölner Opferhilfe“ um den Kölner Ex-Oberbürgermeister Fritz Schramma etwa übernahm die Kosten für die Krankenversicherung, nachdem Jean-Pierre M. vor der Tat viele Jahre keine Beiträge mehr gezahlt hatte.

KStA abonnieren