Flüchtlingsunterkunft in Köln-Ossendorf68-Jähriger mit mehreren Messerstichen getötet

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Ossendorf Flüchtlingsheim

Die Spurensicherung nahm am Dienstagvormittag am Tatort ihre Arbeit auf. 

Köln – Nach dem Tötungsdelikt in einer Flüchtlingsunterkunft in Köln-Ossendorf hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen einen mutmaßlich tatbeteiligten 24-jährigen Bewohner der Einrichtung beantragt. Der Bangladeshi liegt noch mit schweren Verletzungen in einem Krankenhaus und habe sich noch nicht zu den Vorfällen geäußert, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer.

Die Obduktion des verstorbenen 68-Jährigen aus der Mongolei habe ergeben, dass dieser „infolge einer Vielzahl von Messerstichen auf den Oberkörper verblutet“ sei, sagte Bremer. Aufgrund der Spurenlage ist der derzeit noch im Krankenhaus befindliche Mitbewohner des Opfers der Hauptverdächtige. Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit des Beschuldigten, etwa durch Alkoholkonsum, gebe es derzeit nicht, sagte Bremer. Auch der Verdächtige werde weiterhin rechtsmedizinisch untersucht.

Hintergründe der Tat in Kölner Asylsunterkunft noch unklar

Die Hintergründe der Tat sind immer noch unklar und Gegenstand der Ermittlungen einer Mordkommission. Womöglich ging der Tat ein Streit voraus. Unmittelbare Tatzeugen gibt es offenbar nicht, sagte Bremer. Die Ermittlungen zu den Umständen des Todes dauern an. Dafür wurden auch andere Bewohner der Unterkunft in der Heinrich-Rohlmann-Straße befragt.

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Am Dienstagvormittag waren beide Beteiligten verletzt in einem Zimmer gefunden worden. Der 68-Jährige erlag noch vor Ort seinen schweren Stichwunden. Der nun hauptverdächtige 24-Jährige wurde im Zuge der Auseinandersetzung verletzt und mit einem Rettungswagen in die Klinik gebracht.

Laut Aussage mehrerer anderer Bewohner der Einrichtung sollen die beiden Tatbeteiligten zusammen in einer der Wohnungen gelebt haben. Die Unterkunft am Rande des Gewerbegebiets in Ossendorf gibt es seit 2015. Die 124 Plätze verteilen sich auf zwei- bis dreigeschossige Systembauten. In den Wohnungen, die über eigene Küchen und Sanitäranlagen verfügen, leben jeweils mehrere Personen.

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