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Kölner AmtsgerichtProzess um mutmaßliche Falschaussage einer Polizistin eingestellt

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Der Fall wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.

Köln – Im November 2020 wurde ein 52-jähriger Polizeihauptkommissar aus Kerpen vom Kölner Landgericht wegen einfacher sowie gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Am Mittwoch erschien er im Kölner Amtsgericht als Zeuge im Prozess gegen eine Kollegin. Sie war bei einem der beiden Vorfälle – der gefährlichen Körperverletzung – dabei gewesen.

Zur Last gelegt wurde ihr, sie habe den Polizisten mit einer Lüge gedeckt, sowohl bei ihrer polizeilichen Vernehmung wie auch als Zeugin vor dem Kerpener Amtsgericht, wo der Fall im Januar 2020 in erster Instanz verhandelt wurde. Im neuen Prozess ging es um die Frage, ob sie mitbekommen hatte, dass der Hauptkommissar, der bei dem fraglichen Einsatz ihr Dienstgruppenleiter gewesen war, mit einem Stock auf einen Autofahrer eingeschlagen hatte. „Ich schwöre Stein und Bein: Ich habe es nicht gesehen“, sagte sie. Dabei erkenne sie „die Diskrepanz zwischen meiner Aussage und der Realität“. Das Video der Überwachungskamera des Streifenwagens zeigt, dass der Kommissar tatsächlich zuschlug und seine Kollegin zumindest einmal in seine Richtung blickte.

Verfolgungsjagd eskaliert

Was war vorausgegangen? An einem Abend im Januar 2019 fuhren die zwei Polizisten in Kerpen Streife. Kaum hatte der Fahrer eines Autos, das auffällig rangierte, sie erblickt, gab er Gas. Die Verfolgungsjagd endete damit, dass das Auto in einem Graben landete. „Ich hatte den Gedanken, es könnten Kriminelle, Schwerverbrecher sein“, sagte die Angeklagte. Sie habe Verstärkung angefordert und sei dann wie zuvor der Hauptkommissar ausgestiegen, voller Anspannung und auf alles gefasst. Ihrer Aussage nach fand die auf dem Beifahrersitz eine in Tränen aufgelöste Frau

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Während des Gesprächs mit ihr habe sie ihren Kollegen, der sich den Fahrer vornahm, „nicht aus den Augen gelassen“, aber keinen seiner vier Schläge gesehen. Jedenfalls habe sie es so „abgespeichert“. Danach half sie bei der Fesselung des Fahrers, der wohl deshalb die Flucht ergriffen hatte, weil er keinen Führerschein besaß. Dass sie keinen Schlag ihres Kollegen wahrgenommen haben will, erklärte die Angeklagte damit, sie habe im entscheidenden Moment zwar in seine Richtung geschaut, aber an ihm vorbei.

Amtsrichter stellt Verfahren ein

Gegen das Urteil des Kerpener Amtsgerichts, das eine Geldstrafe von 7500 Euro festsetzte, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Nach der Verurteilung in zweiter Instanz zu der einjährigen Bewährungsstrafe ging der Hauptkommissar in Revision; die hat das Oberverwaltungsgericht verworfen.

Im Zeugenstand war ihm daran gelegen, der Angeklagten ein positives Zeugnis auszustellen. Sie sei ehrlich, habe nie „weggeguckt“ und Kollegen, die etwas „halbherzig" oder „nicht ganz korrekt“ getan hätten, darauf angesprochen. Der Amtsrichter stellte das Verfahren wegen mutmaßlicher Strafvereitelung im Amt und Falschaussage ein. „Wenn überhaupt“ habe die Polizistin nur geringe Schuld auf sich geladen. Der Moment, in dem sie einen Schlag hätte sehen können, sei so kurz wie ein „Wimpernschlag“ gewesen, und sie habe „massiv unter Adrenalin“ gestanden.