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Ersthelfer von Kunden angepöbeltRentnerin stirbt nach Kollaps in Kölner Aldi-Filiale

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David Langer reanimierte die Rentnerin, die später starb. Er ist schockiert über das empathielose Verhalten einiger Kunden.

Köln – Als die Rentnerin in der Warteschlange vor einer Kasse des Merheimer Discounters kollabiert, reagiert David Langer sofort. Der Feuerwehrmann, der am Vortag des vergangenen Heiligabends zufällig in der Aldi-Filiale an der Olpener Straße ist, leistet Erste Hilfe und bemerkt gleich, dass die ältere Dame keinen Puls mehr hat. Einige Kunden interessiert der Notfall jedoch nicht. Stattdessen beschweren sie sich darüber, dass sie wegen des dramatischen Ereignisses an der Kasse länger warten müssen, wie Langer dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ und dem „Express“ bestätigte.

Selbst als Langer die Frau reanimiert und Mitarbeiter des Discounter versuchen, den Unglücksort abzuriegeln, hätten sich manche Kunden echauffiert. „Sie wollten in der Schlange weiterkommen, rempelten mich und die Aldi-Mitarbeiter mit ihren Wagen an und meckerten herum“, beschreibt der 34-Jährige die Szene. Ein weiterer Zeuge berichtet, wie einige über die Nothelfer hinweg versuchen, Waren aus den Regalen zu nehmen. „Ich bin dann laut geworden und habe die Leute zurechtgewiesen“, sagt Langer.

Rentnerin stirbt wenig später in Köln

Ein ebenfalls zufällig anwesender Rettungssanitäter unterstützt den Feuerwehrmann und übernimmt die Herzmassage. Später sperren die Mitarbeiter des Geschäfts den Bereich um die kollabierte Frau mit einem Gabelstapler ab, bis Notarzt und Rettungswagen eingetroffen sind. Letztlich ist der Kampf Langers und der Notärzte vergebens. Die Rentnerin stirbt wenig später.

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Das Verhalten einiger ignoranter Kunden, die sich durch die Ereignisse in ihrem Einkauf gestört fühlen, anstatt zu helfen, schockiert die Menschen. Allein in den Facebook-Kommentaren unter der Berichterstattung über den Fall wird unter anderem das „empathielose“ und „kaltblütige“ Auftreten mancher Kunden kritisiert und zudem eine Verrohung der Gesellschaft beklagt. Manche prangern „unterlassene Hilfeleistung“ bei jenen Kunden an, die lediglich das Geschehen beobachteten, anstatt selbst zur Tat zu schreiten.

Das aber wird man den „Zuschauern“ in diesem Fall nicht zur Last legen können. Denn Feuerwehrmann Langer reagierte sofort, ebenso die Aldi-Mitarbeiter, der Frau wurde also bereits geholfen. Hätte das aber niemand gemacht und die Umstehenden hätten die Rentnerin einfach liegengelassen, wäre eine unterlassene Hilfeleistung gegeben, erklärt der Kölner Rechtsanwalt Abdou Gabbar. „Es war ein plötzlicher Unglücksfall, es gab einen Personenschaden und es bestand in dem Supermarkt keine Gefahr für Helfende“, sagt Gabbar. Allein das verpflichte nach Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs zur Hilfe.

Pflicht zu Hilfeleistung

Den Umstehenden wird eine „Schrecksekunde“ zum Erfassen der Situation zugestanden, dann müssten sie tätig werden. Ausreden wie „ich habe keine Zeit“ oder „ich weiß nicht, wie Erste Hilfe geht“, seien nicht zulässig, sagt Gabbar: „Das mindeste, was man erwarten kann, ist, Hilfe zu verständigen.“ Wer in einer Notsituation keine Hilfe leistet, obwohl es erforderlich und ohne Eigengefährdung zumutbar ist oder Helfer behindert, wird laut Paragraf 323c „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“. (mit red)