BeschwerdeKölner Richter überstimmt Amtsgericht und nimmt Rasern den Führerschein weg

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Dr. Achim Hengstenberg, Vorsitzender Richter am Kölner Landgericht

Köln – Das Kölner Landgericht hat zwei mutmaßlichen Rasern den Führerschein entzogen und damit Entscheidungen der Amtsgerichte revidiert. Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte gegen die Beschlüsse Beschwerde eingelegt.

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts um den Vorsitzenden Richter Dr. Achim Hengstenberg habe damit „deutliche Zeichen gegen das Rasen im Straßenverkehr gesetzt“, teilte Landgerichtssprecher und Richter Prof. Dr. Jan F. Orth mit. 

An Schulen und auf Innerer Kanalstraße gerast 

Im ersten Fall ist ein Autofahrer (22) verdächtig, am 24. Januar dieses Jahres gegen 9.30 Uhr im Bereich der Reuterstraße/Einmündung Jägerstraße in Bergisch Gladbach mit erheblich abgefahrenen Reifen gefahren und bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf etwa 72 km/h beschleunigt zu haben, obwohl sich dort das Nicolaus-Cusanus-Gymnasium und die Schule „Im Kleefeld“ befinden. Straßenschilder weisen hier unter anderem auf Kinder hin. 

Der zweite Beschuldigte (ebenfalls 22) soll vergangenen Dezember gegen 21.30 Uhr mit seinem Auto die Innere Kanalstraße in Köln im Bereich zwischen Zoobrücke und Venloer Straße mit mindestens 110 km/h befahren und dabei mehrfach die Spur gewechselt zu haben, um die Lücken zwischen anderen Fahrzeugen für ein schnelleres Vorankommen zu nutzen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 50 und dann 70 km/h. 

Amtsgerichte wollten Rasern die Führerscheine lassen 

Das Landgericht Köln musste über die Fälle entscheiden, nachdem das Amtsgericht eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis in beiden abgelehnt hatte – die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Beschwerde eingelegt und letztlich damit Erfolg gehabt. 

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Anders als das Amtsgericht sah es die Strafkammer von Richter Hengstenberg als wahrscheinlich an, dass sich die mutmaßlichen Raser nach der neueren Vorschrift des Gesetzes eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens strafbar gemacht haben, weil sie sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt haben, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erzielen. 

Kölner Richter: Auto konnte nicht sicher beherrscht werden 

Das Landgericht ist in beiden Fällen davon ausgegangenen, dass die Fahrer bei den dargestellten Geschwindigkeiten jeweils nicht in der Lage waren, ihr Fahrzeug ständig sicher zu beherrschen. 

Es bestehe demnach auch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass den jungen Männern bei den jeweiligen Verhandlungen in den Amtsgerichten Köln und Bergisch Gladbach die Fahrerlaubnis, dann endgültig, entzogen wird.

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