Prozess in KölnSohn soll Vater mit Kissen erstickt haben

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Das Justizzentrum in Köln

Köln – Sichtlich nervös betrat die Mülheimerin am Montag den Saal 27 des Landgerichts. „Tief durchatmen“, riet Rechtsanwältin Susanne Cziongalla der Frau, die als Nebenklägerin im Prozess um den gewaltsamen Tod ihres Ehemannes auftritt. Auf der Anklagebank saß der gemeinsame Sohn, der derzeit in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht ist – ein Wachtmeister führte ihn in den Saal. Mit einem leisen Hallo und traurigem Blick begrüßte der Beschuldigte seine Mutter.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25-Jährigen vor, im vergangenen März seinen pflegebedürftigen Vater mit einem Kissen erstickt zu haben, nachdem der 74-Jährige in der Wohnung auf einem Sofa eingeschlafen war. Danach habe der Sohn noch mit einem Gegenstand, vermutlich einem Stuhl, auf den Körper des Vaters gedrückt und sich mit Badeschlappen an den Füßen auf dessen Brustkorb gestellt, sodass mehrere Rippen brachen.

Weitere Straftaten zu erwarten

Am nächsten Morgen gegen 9.30 Uhr hatte die Ehefrau den Leichnam ihres Mannes entdeckt und den Notruf betätigt. Die 57-Jährige erlitt einen Schock und musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Den Sohn, der sich noch zu Hause befand, nahmen Polizeibeamte fest. Der junge Mann gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, daher wird vor der 21. Großen Strafkammer – dem Schwurgericht – in einem Sicherungsverfahren verhandelt. Anstatt einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe kommt eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Es seien weitere schwere Straftaten gegen engste Familienangehörige zu erwarten, so der Staatsanwalt, daher sei eine dauerhafte Unterbringung in der forensischen Psychiatrie geboten. „Als Beschuldigter können Sie sich äußern, müssen es aber nicht“, erklärte der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern. „Ich werde nichts dazu sagen“, entgegnete der 24-Jährige. Den Mandanten belaste das Verfahren und er habe Angst vor Panikattacken, so die Verteidigerin.

„In Liebe und Dankbarkeit“, stand auf der Todesanzeige der Familie, hier war auch der Sohn und damit der Täter bei den Hinterbliebenen aufgelistet. Das erschütternde Familiendrama wird auf Antrag der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt; der Mandant sei in einem schlechten Zustand, viele fremde Menschen machten ihn nervös. Der Prozess ist auf insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt, mit einem Urteil wird am 26. Oktober gerechnet. 

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