Nach dem Reinheitsgebot hergestellt, ist dieses Vollbier hell und hochvergoren, hopfenbetont, obergärig und blank, also gefiltert und klar. Sein Name „Kölsch“ ist eine rechtsgültige Gattungsbezeichnung mit geografischem Bezug, das heißt, es darf nur in Köln und der näheren Umgebung gebraut werden. All dies legt die Kölsch-Konvention des Kölner Brauerei-Verbandes fest, die das Bundeskartellamt 1985 anerkannte.
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