Die Kölsch-Konvention legt fest, wie das Bier hergestellt wird. Die Originalurkunde galt lange als verschollen.
Am Tag des Deutschen BieresRheinisches Bildarchiv präsentiert verschollen geglaubte Kölsch-Konvention

Am Tag des Deutschen Bieres präsentiert das Historische Archiv mit Rheinischem Bildarchiv die lang als verschollen geltende Originalurkunde der Kölsch-Konvention. Zu sehen sind: Christian Kerner (v.l.), Alexander Rolff, Rudolf Päffgen, Thomas Deloy.
Copyright: Alexander Schwaiger
Nach dem Reinheitsgebot hergestellt, ist dieses Vollbier hell und hochvergoren, hopfenbetont, obergärig und blank, also gefiltert und klar. Sein Name „Kölsch“ ist eine rechtsgültige Gattungsbezeichnung mit geografischem Bezug, das heißt, es darf nur in Köln und der näheren Umgebung gebraut werden. All dies legt die Kölsch-Konvention des Kölner Brauerei-Verbandes fest, die das Bundeskartellamt 1985 anerkannte. Am 6. März 1986 wurde sie von den Vorständen von 24 Kölner Brauereien im Excelsior Hotel Ernst unterschrieben.
Als der Verband in diesem März im „Anno 1958“ der Brauerei zur Malzmühle den 40. Jahrestag der Unterzeichnung feierte, hieß es, das Originaldokument sei seit dem Einsturz des Stadtarchivs im März 2009 verschollen. Es war ein Missverständnis. Um es in aller Öffentlichkeit auszuräumen, hat das Historische Archiv mit Rheinischem Bildarchiv am Donnerstag, dem Tag des deutschen Bieres, die großformatige Urkunde präsentiert. Dabei waren Christian Kerner, Geschäftsführer des Kölner Brauerei-Verbandes, Alexander Rolff (Früh), Rudolf Päffgen (Päffgen) und Thomas Deloy (Gaffel).
Mit Pergament-Optik und abgeflämmten Rändern ist die Urkunde auf alt getrimmt. Der Text besteht aus einer Präambel und 16 Paragrafen. Unten reihen sich 24 rote Bänder mit Siegeln aneinander, jedes für eine der beteiligten Brauereien. Die Unterschriften der Vorstände sind mit einer Ausnahme verblasst. Als das Archiv einstürzte, habe das Dokument gerahmt und hinter Glas in einem Magazinflur gehangen, sagte Max Plassmann, Abteilungsleiter für Altbestände und Sammlungen. Die Urkunde konnte unversehrt geborgen werden und wanderte in eines der vielen Lager für gerettetes Archivgut. 2014 wurde sie identifiziert und registriert.
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Kölsch-Vereinbarung stammt aus der Nachkriegszeit
Die Entstehung der Kölsch-Konvention reicht bis in die Nachkriegszeit zurück. Kölsch wurde immer beliebter, und auch Brauereien außerhalb von Köln begannen, ihre Biere unter dieser Bezeichnung zu vermarkten. Mit dem Ziel, die Herkunft und die Qualität zu schützen, verständigten sich die Kölner Brauer schon 1961 auf eine gemeinsame Vereinbarung. Sie legte fest, dass Kölsch ein obergäriges, nach einem besonderen Brauverfahren hergestelltes Bier ist und nur in Köln und den damals bereits existierenden Kölsch-Brauereien im Umland gebraut werden darf. 1963 stellte das Kölner Landgericht fest, dass „Kölsch“ nicht nur eine Biersorte bezeichnet, sondern der Name auch auf das Gebiet seiner Herkunft hinweist.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1970 bestätigte den regionalen Bezug. Die Regelung erhielt mit der 1985 vom Bundeskartellamt anerkannten und im Jahr darauf von den Kölsch-Brauereien unterzeichneten Konvention ihren verbindlichen Rahmen. In der Präambel heißt es, ihr Zweck sei, „unlauterem Wettbewerb im Zusammenhang mit der Benutzung der Bezeichnung Kölsch entgegenzuwirken, insbesondere die Gefahr von Irreführungen, Verwechslungen und Verwässerungen sowie Missbräuche der Herkunftsbezeichnung zu unterbinden.“ Die Konvention ist die Grundlage dafür, dass Kölsch seit 1997 als geografische Angabe in der EU unter Schutz steht.
Die Urkunde ist bei weitem nicht das einzige Schriftstück, das im Stadtarchiv zur Kölner Brauerei-Historie aufbewahrt wird. Auf dem Tisch, auf dem das Original der Kölsch-Konvention gezeigt wurde, lagen exemplarisch andere Archivalien, darunter das „Buch der Brauherren“, ein Regelwerk der Kölner Brauereizunft aus dem 17. Jahrhundert, und eine auf 1207 datierte Urkunde, mit der Kaiser Otto IV. der Stadt Köln die Genehmigung zur Erhebung von Biersteuern erteilte. „Es ist extrem wenig verloren gegangen“, sagte Ulrich Fischer, Leiter des Historischen Archivs. Mindestens 95 Prozent des Gesamtbestands seien erhalten geblieben.
