Messer im KinderzimmerKölner Polizistin wegen Verstoß gegen Waffengesetz verurteilt

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Die verurteilte Kölner Polizistin nach dem Prozess am Amtsgericht mit ihrem Verteidiger Christof Miseré.

Köln – Wegen zweier Verstöße gegen das Waffengesetz hat das Amtsgericht am Donnerstag eine Kölner Polizistin zu einer Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Bei einer Durchsuchung hatten Ermittler in der Wohnung der neunfachen Mutter ein Butterfly-Messer in einem Kinderzimmer gefunden, im Keller lagerte zudem Munition aus einer alten Dienstwaffe.

Polizistin hatte Freund aus der Rocker-Szene

Ein weiterer Vorwurf gegen die Angeklagte wurde beim Prozess eingestellt. So soll die Polizistin einst ihren Freund gedeckt haben, nachdem dieser sie auf der Straße gewürgt haben soll. Erst bei einer weiteren Befragung durch Kollegen hatte die Polizistin den Mann belastet, dessen Familie dem Rocker-Milieu zugeordnet wurde. Das hatte die Staatsanwaltschaft zunächst als Strafvereitelung gewertet.

Zum damaligen Zeitpunkt sei die Angeklagte von ihrem Freund bedroht worden, heißt es in den Akten. Auch habe die Polizistin zunächst nichts von dessen Rocker-Hintergrund gewusst. „Er soll geäußert haben, erst den Kindern und dann ihr etwas anzutun“, verlas Richter Linus Schmitt aus den Verfahrensakten. Mehrfach soll der Mann der Angeklagten gegenüber gewalttätig geworden sein.

Kölner Anwalt bezeichnet Razzia als rechtswidrig

Bei der Verhandlung in Saal 15 des Kölner Justizgebäudes kritisierte Verteidiger Christof Miseré, dass bei einem Opfer einer Gewalttat eine Razzia durchgeführt wurde. Offenbar waren die Ermittler auf der Suche nach verdächtigen Handychats. Bei der Gelegenheit wurden dann die Waffen gefunden.

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Miseré hatte die Wohnungsdurchsuchung als rechtswidrig bezeichnet, demnach hätten die sichergestellten Beweise bezüglich der Waffenverstöße auch nicht gegen die Mandantin verwendet werden dürfen. Das sah das Gericht anders. Der Polizistin wurde auch Unterschlagung vorgeworfen, da sie die alten Patronen nach einem Wechsel der Dienstwaffe längst hätte zurückgeben müssen. Die Munition im Keller habe die Mandantin schlichtweg vergessen, sagte der Verteidiger.

Butterfly-Messer im Kinderzimmer gefunden

„Und warum lag da ein Messer so offen im Kinderzimmer?“, wollte Staatsanwalt René Gilles wissen. „Das möchte ich nicht beantworten, das hat doch mit der Verhandlung nichts zu tun“, war die abwehrende Reaktion der Polizistin. Anwalt Miseré äußerte später, das Messer stamme von „einem Erzeuger der Kinder“ und womöglich habe es eines der Kinder dann an sich genommen.

Im Rahmen eines Rechtsgesprächs einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger auf die Verhängung einer Geldstrafe. Ganz einverstanden schien die Angeklagte damit nicht, als Anwalt Miseré seiner Mandantin den Deal auf dem Gerichtsflur erörterte. Letztlich stimmte die 51-Jährige aber offenbar zähneknirschend zu, ansonsten hätte der Frau auch eine härtere Strafe blühen können.

Die Beamtin war bereits vor rund zweieinhalb Jahren vom Dienst suspendiert worden, was sich strafmildernd ausgewirkt hatte. Laut Richter sei es auch möglich, dass der Polizistin nun weitere dienstrechtliche Konsequenzen drohen.

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