Einschränkungen durch CoronaWas am 1. Mai in Köln erlaubt ist – und was nicht

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Der 1. Mai des Jahres 2020 ist kein gewöhnlicher Feiertag.

  • Der 1. Mai des Jahres 2020 wird anders sein als alle 1.-Mai-Feiertage zuvor. Wegen der Corona-Pandemie haben das Land NRW und die Stadt eine Reihe von Einschränkungen erlassen.
  • Kontaktverbote beim Maibaum-Aufstellen, Abstandsregeln bei Kundgebungen, Mundschutzpflicht in Bussen und Bahnen, es gibt viele Dinge, die man an diesen Tag nicht missachten sollte.
  • Wir geben einen Überblick.

Köln – Um die Corona-Einschränkungen zu kontrollieren, ist das Ordnungsamt am 1. Mai mit insgesamt 60 Mitarbeitern in den Straße unterwegs, natürlich fährt auch die Polizei Streife. Was ist erlaubt, was nicht? Wir geben einen Überblick.

Finden Kundgebungen statt?

Nach Angaben der Verwaltung wurden für den 1. Mai 20 Kundgebungen angemeldet. Einige wurden laut Verwaltung genehmigt, einige abgelehnt, bei manchen läuft das Anhörungsverfahren noch. Wer genau wo eine Kundgebung angemeldet hat, konnte die Verwaltung nicht beantworten. Die Polizei teilt am Mittwochabend mit: „Nach aktuellem Stand sind für die folgenden Plätze und Standorte Versammlungen in Planung: Domplatte, Roncalliplatz, Deutzer Werft, Heumarkt, Kapellenstraße, Weyertal, Kerpener Straße, Hans-Böckler-Platz, Gudrunstraße, Kalk Post, Ottoplatz.“ Grundsätzlich sind Demonstrationen in Köln auch in Zeiten der Pandemie unter Auflagen erlaubt. Es müssen Standkundgebungen sein, ein Demonstrationzug durch die Stadt ist nicht möglich. Es dürfen höchstens 20 Personen teilnehmen, der Veranstalter muss dafür sorgen, dass die Teilnehmer den Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verzichtet zum ersten Mal seit seiner Gründung 1949 bundesweit auf seine traditionellen Demonstrationen und Kundgebungen am 1. Mai, also auch in Köln. Stattdessen bietet der DGB auf Facebook und Youtube ab 10 Uhr einen Livestream an mit Statements zum Tag der Arbeit sowie Kabarett-, Poetry Slam- und Musik-Beiträgen. Um 11 Uhr schließt sich bis 14 Uhr ein bundesweiter Livestream an, der von Katrin Bauerfeind moderiert wird.

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Darf man mit Freunden in der Öffentlichkeit feiern?

Ja, aber nur mit einem einzigen, der nicht im selben Haushalt wohnt oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts. Das Kontaktverbot in NRW gilt bis mindestens zum 3. Mai. Es besagt, dass Menschen, die nicht zu einem Hausstand gehören, in der Öffentlichkeit nur zu zweit unterwegs sein dürfen und dabei den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Wer vom Ordnungsamt in einer größeren Gruppe angetroffen wird, die nicht zum selben Haushalt gehört, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro pro Person rechnen.

Gibt es 1.-Mai-Partys?

Nein. Der Betrieb von Gaststätten, Kneipen und anderen gastronomischen Einrichtungen bleibt nach wie vor untersagt. Speisen und Getränke dürfen von den Betrieben ausgeliefert oder dort abgeholt werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern verboten. Das gilt übrigens auch für Kioske. 

Mundschutzmaskenpflicht

Seit gestern muss in Köln ein Bußgeld von 150 Euro zahlen, wer in den Bussen, Bahnen und Haltestellen der Kölner Verkehrsbetriebe ohne Mundschutzmaske angetroffen wird. Das gleiche gilt für Einzelhandelsgeschäften und auf Märkten. Wer beim ersten Mal ohne Maske erwischt wird und „hinreichend“ begründen kann, warum man ohne unterwegs ist, bekommt laut Stadtverwaltung eine mündliche Verwarnung, danach wird das Bußgeld fällig.

Darf man Maibäume stellen?

Ja. Aber einen Maibaum zu bekommen ist in diesem Jahr ein bisschen komplizierter. Die Stadtverwaltung selbst verzichtet auf den Verkauf, auch viele Nachbargemeinden verfahren so. Privathändler – unter anderem gibt es Lieferdienste – dürfen jedoch Bäume verkaufen. Verliebte sollten jedoch auch in diesem Jahr nicht auf die Idee kommen, sich eine Birke illegal in einer Grünfläche zu besorgen. Das Ordnungsamt hat auch die Parks und Wälder der Stadt im Blick, kündigt die Verwaltung an. Wer keine Bescheinigung für seinen Maibaum vorweisen kann, muss Strafe zahlen.

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