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Kölner AmtsgerichtMarokkaner erschleicht Einbürgerung - Geldstrafe

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Symbolbild

Köln – Der gebürtige Marokkaner Ali B. (29, Name geändert) lebt schon seit Jahren in Deutschland. Er hat hier studiert, seine Freundin kennengelernt und mit ihr gemeinsam ein Kind, das schwerst behindert zur Welt kam. Anlass genug für den Elektronik-Studenten, sich Gedanken um seine Zukunft zu machen. Seine Entscheidung: Er wolle nicht in die Heimat zurück, sondern viel lieber in Deutschland leben. Deshalb fasste er 2014 den Entschluss, bei den Behörden die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Ohnehin hatte er jedes Jahr vorschriftsgemäß ein Führungszeugnis vorgelegt und dachte, seinem Antrag würde damit problemlos stattgegeben.

Stattdessen saß er nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Der Vorwurf: „Erschleichung der deutschen Staatsbürgerschaft.“ Ali B. hatte das vierseitige Formular im guten Glauben ausgefüllt, korrekte Angaben  gemacht zu haben. Viermal kreuzte er „nein“ an: kein Ermittlungsverfahren, keine Ordnungswidrigkeit, keine Vorstrafe, keine strafrechtliche Verfahrenseinstellung in den vergangenen fünf Jahren.

Vorstrafe wegen fünffacher Hehlerei

Ali B. war der Meinung, das jedes Jahr ohne Beanstandung erhaltene Führungszeugnis sei Beweis genug, dass er sich vorschriftsmäßig in Köln aufgehalten habe. Tatsächlich hatte er sich vor zwei Jahren  eine Vorstrafe wegen fünffacher Hehlerei mit 60 Tagessätzen eingehandelt, galt somit vorbestraft. Im Führungszeugnis erscheinen allerdings erst Vorstrafen ab 90 Tagessätzen. Zudem hatte er mehrere – allerdings eingestellte – Ermittlungsverfahren in den Akten sowie eine Ordnungswidrigkeit wegen Falschparkens begangen.

All diese Angaben hätten im Formular angegeben werden müssen. „In meiner Heimat gilt nur jemand als vorbestraft oder hat sich etwas Schwerwiegendes zu schulden  kommen lassen, wenn er im Knast sitzt“, erklärte der Sicherheitsfachmann treuherzig auf der Anklagebank. Er sei sich keiner Schuld bewusst. Doch die Amtsrichterin war gänzlich anderer Meinung und sprach von einer  „Schutzbehauptung“.

„Sie haben mit Absicht gelogen“

Nach ihrer Überzeugung sei das Einbürgerungsformular eindeutig: „Ich bin überzeugt, dass Sie es korrekt verstanden haben. Sie wollten sich günstigere Voraussetzungen für Ihren Antrag verschaffen mit dieser Lüge“, fegte sie die wiederholten Einwände des Angeklagten vom Tisch und setzte hinzu: „Sie haben mit Absicht gelogen.“

Ihr Urteil: 750 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze zu je 15 Euro). Mit dem Urteil ging die Juristin noch über den Antrag des Staatsanwaltes hinaus, der 600 Euro Geldstrafe gefordert hatte. „Sie sind Akademiker, haben hier studiert, beherrschen einwandfrei die deutsche Sprache“, hieß es im Urteil zur Begründung.