Herr Gielen, die Zahl der Bafög-Empfänger ist auf den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2000 gesunken. In Köln sind es rund 12.000 von 100.000 Studierenden. Wundert Sie das?
Nein. Aber wir bekommen von unseren Mandanten natürlich die problematischen Fälle mit. Sonst würde es nicht zur Untätigkeitsklage kommen. Wir vertreten Studierende, die nicht nur diese drei Monate warten, die wir von Gesetzes wegen brauchen, damit wir überhaupt die Klage einreichen können, sondern teilweise warten die Mandanten ein ganzes Jahr, bevor sie zu uns kommen. Das Verfahren dauert dann noch mal. So etwas spricht sich herum und schreckt ab. Dann ist man eher gewillt zu sagen: Ich mache lieber einen Nebenjob und konzentriere mich aufs Studium, weil ich keine Zeit habe, mich ein Jahr lang mit dem Amt herumzuschlagen.

Untätigkeitsklagen gegen Bafög-Ämter führt die Kölner Anwaltskanzlei Wbs.legal durch. Anwalt Moritz Gielen
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Wieviele Fälle bearbeiten Sie denn?
Es sind 750 laufende Verfahren. Wir haben bereits weitere 630 Verfahren abgeschlossen, sodass wir auf insgesamt fast 1400 begleitete Verfahren kommen.
Die größten Hürden im Bafög-Antragsverfahren
Was sind die größten Hürden im Antragsverfahren?
Das größte Problem sind mangelnde Durchlässigkeit und Intransparenz. Also, welche Unterlagen genau benötigt werden, was die Studenten ausfüllen und welche Nachweise sie einreichen müssen. Daran verzweifeln viele. Es gibt zwar Standardformblätter und ein paar Standardunterlagen, die man braucht. In ganz vielen Fällen fordern die Bafög-Ämter aber Zusatzunterlagen im Laufe des Verfahrens, die man vorher nicht absehen konnte. Oder wollen wissen, warum ein Monat im Lebenslauf nicht benannt wird. Das verlängert den Prozess deutlich.
Bei einigen Ämtern sehen wir, dass Organisation und Personaldecke einfach nicht stimmen. Wenn Studierende Monate später anrufen, bekommen sie ihren Sachbearbeiter nicht ans Telefon; sie hätten gern einen Gesprächstermin und es wird ihnen gesagt, dass man das nicht leisten könne, und mitunter sogar gedroht, dass ihr Antrag länger dauert, wenn sie noch einmal anrufen.
Läuft es besser mit der digitalen Plattform?
Auch diese Plattform ist fehleranfällig. Sie zeigt an, dass Unterlagen nicht eingereicht wurden, obwohl die Studierenden diese hochgeladen haben. Wenn es dann noch ein Systemupdate gibt, wurden die Unterlagen vielleicht gelöscht und was übrig bleibt, ist die Verlaufshistorie, was im Verfahren ein Problem ist, da wir auch nachweisen müssen, welche Unterlagen bereits abgegeben wurden.
Im August hat die Regierung die Bafög-Reform beschlossen, das Wohngeld wird jetzt zum 1. April von 380 auf 440 Euro angehoben. Der Leistungsnachweis ab dem fünften Semester soll komplett gestrichen werden – zweifellos eine Erleichterung für Studierende. Heißt das dann weniger Arbeit für Sie?
Dass der Beitrag etwas angepasst wurde, ist erst einmal gut: Das macht aber im Arbeitsprozess bei den Studierendenwerken keinen Unterschied. Der Leistungsnachweis ist in der Regel das Transcript of Records (Übersicht über Noten und Semester, Anm. d. Red.) und ist ein Dokument von vielen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Verfahren beschleunigt. Es gibt noch 20 andere Dokumente, die man einreichen muss.
Bezirksregierung Köln mit Aufstiegs-Bafög überlastet
Die Kanzlei Wbs.legal sitzt in Köln. Sie führen Untätigkeitsklagen gegen Bafög-Ämter in ganz Deutschland durch. Gibt es Auffälligkeiten bei Kölner Fällen?
Für das klassische Bafög, für das die Studierenden den Antrag bei den Studierendenwerken stellen, haben wir tatsächlich in Köln oder auch in NRW sehr wenige Verfahren. Das kann ich positiv herausstellen. Beim Aufstiegs-Bafög sieht es aber anders aus, da liegt der Schwerpunkt unserer Verfahren bei der Bezirksregierung Köln. Das Aufstiegs-Bafög erhält man etwa, wenn man eine Meisterprüfung macht. Für alle Ausbildungsstätten in NRW ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Das ist das große Problem. In Bayern gibt es allein 96 zuständige Ämter dafür. Dass es in NRW ein organisatorisches Problem gibt, sehen wir spiegelbildlich in unseren Verfahren: Beim Aufstiegs-Bafög betreffen bis zu 85 Prozent unserer Fälle die Bezirksregierung Köln.
Die Studierenden haben sowieso schon Geldsorgen. Setzt ihnen eine Klage sie finanziell nicht noch mehr unter Druck?
Bezüglich der Gerichtskosten gibt es einen Privilegierungstatbestand in der VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung, Anm. d. Red.). Da steht drin, dass im Sachbereich der Ausbildungsförderung keine Gerichtskosten in einem gerichtlichen Verfahren anfallen. In 98 Prozent der Fälle kommt der Bescheid während des Verfahrens und dann können wir es für erledigt erklären. Die Kosten werden dann dem Studierendenwerk auferlegt, weil das innerhalb der drei Monate hätte entscheiden müssen. Der einzige Fall, in dem der Student selbst die Anwaltskosten trägt, ist, wenn er unvollständige Unterlagen einreicht und uns das nicht mitgeteilt hat. Das kommt aber sehr selten vor.
Was schlagen Sie vor, um das Antragsverfahren zu verbessern?
Das Verfahren müsste unbürokratischer laufen: Es könnte zunächst einen Vorabbescheid geben, fehlende Unterlagen könnten später nachgefordert werden. Eine digitale Plattform, auf der man alles hochladen kann, müsste verlässlich funktionieren.
Zur Person: Moritz Gielen ist Rechtsanwalt bei Wbs.legal, sein Schwerpunkt liegt im Datenschutz und IT-Recht. Seit anderthalb Jahren bearbeitet er die Bafög-Fälle in der Kanzlei. Der 34‑Jährige hat Jura in Bonn studiert, sein Referendariat am Landgericht Aachen gemacht und arbeitet seit 2022 in der Medienrechtskanzlei Wbs.legal mit Sitz an der Eupener Straße. Geschäftsführer sind Professor Christian Solmecke und Kilian Kost.
