Arzt verleumdetGutachterin stuft 37-jährigen Kölner als gefährlich ein

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Der Angeklagte mit Verteidiger Michael M. Lang im Kölner Landgericht.

Köln – Einem ehemaligen Studenten droht nach der Verleumdung eines Kölner Arztes als Sexualstraftäter vor dem Landgericht die Einweisung in die forensische Psychiatrie. Als Amtsrichterin Julia Schumacher im Mai diesen Jahres den ehemaligen Geografie-Studenten Janosch H. wegen Verleumdung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt hatte, staunte selbst die Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte lediglich ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert, der Angeklagte sollte somit auf freien Fuß kommen.

Folglich legten nicht nur der Verurteilte, sondern auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein; das Urteil sei zu hart. Eine spektakuläre Wendung in zweiter Instanz könnte die Strafe nun aber nochmal erheblich verschärfen.

Kölner Arzt als Kinderschänder verleumdet

Der 37-jährige Angeklagte hatte vor dem Amtsgericht eingeräumt, einen Kölner Arzt im Internet und mit Schmierereien an dessen früherem Wohnort als Kinderschänder verleumdet zu haben, woraufhin der Mediziner kurzzeitig festgenommen wurde. Die Tat sei geeignet gewesen, jemanden komplett fertig zu machen, hatte die Richterin festgestellt; der Geschädigte hatte geschildert, wie sehr er und seine Familie gelitten hatten.

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Aufgrund der hohen Straferwartung verblieb Janosch H. in U-Haft in der JVA Ossendorf. Hier beging der Mann dann einen schwerwiegenden Fehler. Er hatte sich vor einer Sozialarbeiterin in Rage geredet und geäußert, so lange weiter zu machen, bis sein Opfer hänge. Für das anstehende Berufungsverfahren, das eigentlich ein milderes Urteil bringen sollte, hatte sich der Janosch H. damit die denkbar schlechteste Ausgangslage geschaffen.

Gutachterin attestiert Schizophrenie und Gefährlichkeit

Prompt attestierte die psychiatrische Sachverständige Konstanze Jankowski dem Angeklagten vorm Landgericht, an einer einer paranoiden Schizophrenie zu leiden und regte die Unterbringung in der geschlossen Psychiatrie an. Der Mann stelle eine Gefahr dar, sein Opfer sei nach wie vor im Fadenkreuz.

Eine Bewährungsstrafe vor Augen, droht Janosch H. nun die Forensik, was Juristen mitunter als eine der schwersten Bestrafungen überhaupt ansehen. Denn eine mögliche Entlassung aus der Unterbringung ist an sehr strenge Bedingungen geknüpft. Einsicht und Mitarbeit an den Maßnahmen der Mediziner ist hier gefordert und externe Gutachten nötig; die Forensik kann lebenslänglich bedeuten.

Rechtsanwalt steht im Prozess vor Dilemma

Verteidiger Michael M. Lang steht nun vor einem Dilemma. Sollte die Berufungskammer die Möglichkeit der Unterbringung in Betracht ziehen, und danach sieht es derzeit aus, könnte ein drohender Unterbringungshaftbefehl nur mit der Rücknahme der Rechtsmittel, auch seitens der Staatsanwaltschaft, abgewendet werden. Dann wiederum würden aber die drei Jahre Haft vom Amtsgericht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft will zunächst die Ausführungen der Gutachterin prüfen, wie die Behörde auf Anfrage mitteilt. Bleiben die Rechtsmittel bestehen, wird die Beweisaufnahme im laufenden Verfahren ganz normal beendet. Folgt Richterin Dorothea Pfitzner, Vorsitzende der 6. Kleinen Strafkammer, den Ausführungen der Psychiaterin zur Gefährlichkeit des Angeklagten, dann kommt es voraussichtlich zu einem sogenannten Verweisungsurteil; die Frage der Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie müsste dann eine Große Strafkammer des Landgerichts in einem völlig neuen Prozess klären. Bis dahin käme Janosch H. bereits in eine Klinik.

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