Anträge oft abgelehntLeitfaden soll Denkmal-Streit um Photolvotaikanlagen in Köln beenden

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Der leerstehende und denkmalgeschützte Petershof in Müngersdorf von außen. Der Hof ist zugewachsen, viele Bäume und Sträucher umgeben ihn.

Der leerstehende und denkmalgeschützte Petershof in Müngersdorf.

Immer mehr Denkmaleigentümer haben vergebens Anträge für Photovoltaikanlagen gestellt. Jetzt soll ein Leitfaden helfen.

Denkmalgeschützte Gebäude mit Solarkollektoren, Wärmepumpen oder Fassadendämmung auszustatten, ist nicht ganz einfach. Stets hat die städtische Denkmalpflege, in Köln das Amt des Stadtkonservators, ein Wörtchen mitzureden. Und häufig ging bisher der Daumen nach unten.

Damit Denkmalbesitzende früher Bescheid wissen, was geht und was nicht, hat die Stadt einen Leitfaden erstellt namens „Energetische Ertüchtigung von denkmalgeschützten Gebäuden“ erstellt. Darin werden die möglichen Felder der Energiegewinnung und -einsparung aufgeführt. Dazuhin wird das Antragsverfahren ausführlich beschrieben. Ein eigenes Kapitel widmet der Leitfaden den Solaranlagen zur Strom- oder Wärmeproduktion.

Anträge wurden häufig abgelehnt

Damit reagiert die Stadt auf eine Dynamik, die mit dem neuen NRW-Denkmalschutzgesetz im Juni 2022 ihren Ausgang nahm. In diesem hieß es erstmals, dass bei der Entscheidung über Umbauten „die Belange… des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien … angemessen zu berücksichtigen“ seien.

Immer mehr Denkmaleigentümer stellten daraufhin einen Antrag auf Einbau einer Photovoltaikanlage, bekamen aber eine Ablehnung. Über einen entsprechenden Fall in der Raderthaler Volksparksiedlung hat der „Kölner Stadt-Anzeiger“ Mitte Oktober berichtet. Am 8. November zog das NRW-Bauministerium nach und veröffentlichte „Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern“.

„Die waren uns zu theoretisch und juristisch“, erklärt Stadtkonservator Dr. Thomas Werner. Stattdessen wollte die Kölner Denkmalbehörde praktische Anwendungshilfen entwickeln, die überall im Stadtgebiet und für alle gelten.

Konkrete Regeln für Photovoltaikanlagen

Besonders zu Solaranlagen, über die jüngst viel Streit entstanden war, nennt der Leitfaden konkrete Regeln. So sei die Genehmigung solcher Anlagen auf Flachdächern meist unproblematisch, wenn diese von der öffentlichen Straße aus nicht einsehbar sind. Allenfalls die Tragfähigkeit müsse nachgewiesen werden. Ähnliches gelte für flach geneigte Dächer. Hier könne eine Simulation mit Holzpaneelen helfen, die geeigneten Dachflächen zu ermitteln.

Lediglich für Satteldächer gibt es mehr Einschränkungen. So muss die Solaranlage eine zusammenhängende Fläche bilden. Wo Fenster oder Gauben das Dach unterteilen, wird der Aufbau schwierig, wenn nicht unmöglich. Auch müssen die Solarpaneele zu den Dachrändern sowie zu First und Traufe drei Dachziegelreihen Abstand halten, damit die Dachfläche erkennbar bleibt. In Farbe und Glanz sind die Module an das Originaldach anzupassen.

Den elfseitigen Leitfaden gibt es online zum Herunterladen (www.stadt-koeln.de/energetische-ertuechtigung). Auch über die Medien – so Werner – sollen die Eigentümer denkmalgeschützter Häuser darauf aufmerksam gemacht werden. Darüber hinaus wurden die neun Bezirksvertretungen angeschrieben, um die Information auch über die Politik in die Breite zu streuen.

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