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Prozess-AuftaktAngeklagte Kölner Erzieherin äußert sich nicht zur mutmaßlichen Brandstiftung

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In Saal 23 des Landgerichts Köln muss sich seit Donnerstag eine 56-Jährige (rechts) im Prozess wegen schwerer Brandstiftung verantworten.

In Saal 23 des Landgerichts Köln muss sich seit Donnerstag eine 56-Jährige (rechts) im Prozess wegen schwerer Brandstiftung verantworten.

Eine Erzieherin soll für die Brandserie an einer Kindertagesstätte in Köln-Eil verantwortlich sein. Am Donnerstag startete der Prozess.

Es war eine Brandserie, die im Herbst vergangenen Jahres für Aufsehen in Köln gesorgt hatte: Mehr als achtmal hatte es zwischen August und Oktober rund um einen Kindergarten in Köln-Eil (Bezirk Porz) gebrannt – dreimal davon war innerhalb eines Monats Feuer ausgebrochen. Anfang November 2022 hatte die Kölner Polizei eine Erzieherin festgenommen, sie steht unter dringendem Tatverdacht, die Brände gelegt zu haben.

Am Donnerstag, zum Auftakt des Prozesses wegen mutmaßlicher schwerer Brandstiftung gegen Silvia M. (Name geändert) aus Köln-Porz, hat die 56 Jahre alte Frau vor der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Köln dem Vorsitzenden Richter Volker Köhler gegenüber allerdings durch ihren Anwalt mitteilen lassen, dass sie am ersten Verhandlungstag keinerlei Aussage zu machen gedenke.

Kölner Erzieherin soll in mindestens vier Fällen Feuer gelegt haben

Der Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie in mindestens vier Fällen in der Zeit zwischen September und Oktober 2022 an verschiedenen Orten und mit unterschiedlichen Hilfsmitteln vorsätzlich Feuer an Gebäuden gelegt haben soll. Immer in Nachtstunden sei es dabei stets im Umfeld einer knapp ein Jahr zuvor an der Frankfurter Straße eröffneten Kindertagesstätte zu Bränden gekommen, die mit Sachschäden in teils sechsstelliger Höhe einhergingen.

Dass bei diesen Taten keine Menschen zu Schaden gekommen sind, ist in allen Fällen entweder nur dem Zufall oder dem Eingreifen von Menschen zu verdanken gewesen – und ist von der Angeklagten mindestens billigend in Kauf genommen worden
Auszug aus der Anklage gegen Kölner Erzieherin

„Dass bei diesen Taten keine Menschen zu Schaden gekommen sind, ist in allen Fällen entweder nur dem Zufall oder dem Eingreifen von Menschen zu verdanken gewesen – und ist von der Angeklagten mindestens billigend in Kauf genommen worden“, formuliert es die Staatsanwaltschaft bei der Verlesung der Anklage.

Die 56-Jährige war selbst kurz nach der Eröffnung Ende 2021 in der Kita angestellt worden und wohnt im Haus direkt neben dem Gebäude, in dem die Kinder tagsüber im Erdgeschoss betreut werden. In einem der Fälle, so der Vorwurf an die Angeklagte, habe M. im Treppenhaus über dem Kindergarten Feuer vor einer Wohnungstür gelegt. Nachdem der Brand durch massive Rauchentwicklung bemerkt worden und schließlich gelöscht worden war, habe sich M. der Anklage zufolge sogar noch als Helferin aufgeführt, die in Not geratenen Menschen zu Hilfe kommen wollte.

Brandstiftung: Angeklagte Erzieherin verzieht keine Miene

Doch die Beweisfindung gestaltet sich schwierig, M. zieht angesichts der ihr zur Last gelegten Taten in Saal 23 des Gerichts kaum eine Miene, die Beweise sind offensichtlich nicht so klar, dass sie der Frau direkt und schwerwiegend zugeordnet werden können. Das Schweigen der Angeklagten macht es für Richter Köhler und seinen beiden Schöffen-Kollegen zusätzlich schwer und darum zunächst erforderlich, die Abläufe der Brandvorfälle so exakt wie möglich zu rekonstruieren, bevor sie sich mit den möglichen Motiven und dem Antrieb der mutmaßlich für die Brände verantwortlichen Kölnerin beschäftigen.

Dafür sind am Donnerstag zunächst zahlreiche Zeugen vernommen worden. Darunter mehrere Beamtinnen und Beamte der Kölner Polizei, die im Anschluss an die gemeldeten Feuer vor Ort nach Spuren gesucht oder Zeugen befragt haben. Außerdem ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, der nach den ersten Vorfällen im und um das Kita-Gebäude herum Wachdienst geschoben hat.

Wie schwer das für den Mann gewesen sein muss, legt unter anderem die Tatsache nahe, dass die mutmaßliche Brandstifterin Schlüssel für alle Räume der Kindertagesstätte besaß und durch ihre direkte Wohnortnähe zum Arbeitsplatz bestens beobachten konnte, was auf dem Gelände sowie darin wann vor sich ging. Neben anderen Nachbarn war auch Frau M. stets schnell vor Ort, wenn Feuerwehr und Polizei zum Löschen und zur Spurensicherung am Ort des Geschehens eingetroffen waren, sagen sowohl die Polizisten und Polizistinnen als auch der Wachdienst übereinstimmend vor Gericht aus.

Zum Prozessauftakt werden einige Zeuginnen und Zeugen vernommen

Auch die ehemalige Leiterin der Einrichtung beschreibt M. so, dass ihr im Umgang mit den Kindern und „rein fachlich eigentlich kaum Fehlverhalten vorzuwerfen gewesen sind“. Die Pädagogin führt aus, wie intern die Lage aber von „euphorischer Aufbruchsstimmung“ einer stetig wachsenden Einrichtung zu Beginn langsam kippte. M. meldete sich häufig krank, sprach von Belastungen.

Das war zu der Zeit, als die Brände begannen. „Einige Mitarbeitende hatten daraufhin Angst, zur Frühschicht zu kommen“, teilt die Zeugin im Saal mit. Auch den Kindern gegenüber habe das Pädagogenteam sich bemüht, keine Unsicherheiten aufkommen zu lassen und den täglichen Betrieb trotz der sich häufenden Vorfälle aufrechtzuerhalten.

Die Angeklagte habe sich für den Job bei der Kita beworben, den sie Anfang 2022 erhielt, weil sich an ihrem früheren Wohnort Troisdorf so häufig Brände zugetragen hätten, dass sie dort nicht mehr habe leben und nach Köln ziehen wollen. Erste Fragen tauchen auf, Unstimmigkeiten zwischen den Kolleginnen und der Angeklagten seien danach immer mal wieder vorgekommen, Streit, Abmahnungen und Verdacht auf Alkoholkonsum gegenüber der Angeklagten waren die Folge. Dass M. selbst dafür verantwortlich sein könnte, dass mehrfach Feuer in der Einrichtung ausgebrochen sind, sei für die Ex-Kitachefin und alle Mitarbeitenden jedoch nicht ernsthaft vorstellbar gewesen.

Ob sie es denn ist, darüber müssen sich die Richter im Landgericht in den kommenden sieben Verhandlungstagen, angesetzt bis Anfang August, anhand von Beweisen ein verlässliches Bild machen. Ihnen zur Seite stehen dafür unter anderem auch zwei Gutachter: Ein technischer Ingenieur, spezialisiert auf Brandvorkommen, und eine Psychologin, zuständig für die Erstellung eines Gutachtens zum Geisteszustand der angeklagten 56-Jährigen. Ob dies für eine klare Urteilssprechung oder gar eine Verurteilung ausreichen wird, könnte ab dem zweiten Prozesstag am Landgericht am 24. Juli klarer werden.