Das Verwaltungsgericht Köln erlaubt dem Café Hallmackenreuther alleine längere Öffnungszeiten und widerlegt städtische Lärmgutachten.
Gericht gibt Eilantrag stattEine Gastronomie am Brüsseler Platz darf weiter länger öffnen

Nur das Café Hallmackenreuther darf länger als 22 Uhr öffnen, es hat gegen eine Genehmigung der Stadt Köln geklagt.
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Das Café Hallmackenreuther am Brüsseler Platz darf weiter als einzige der ansässigen Gastronomien seine Außenterrasse bis 24 Uhr öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag entschieden, in dem es einem Eilantrag des Wirtes stattgab. Das Hallmackenreuther hatte sich gegen die von der Stadt festgelegte Sperrstunde von 22 Uhr gewehrt und schon im Mai, wie berichtet, in einem Hängebeschluss vom Verwaltungsgericht Zuspruch erhalten.
Seitdem darf das Café als einziges länger öffnen. Die Stadt stellt die Genehmigungen zur Nutzung des öffentlichen Raumes auf dem Platz für Gastronomien jährlich aus. Im Vorjahr war das Hallmackenreuther bis vor das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) gezogen, um sich die längeren Öffnungszeiten zu erstreiten. Damals hatte die Stadt dann für alle Restaurants eine Verlängerung bis 24 Uhr ausgesprochen. Dieses Jahr sprach die Stadt Genehmigungen wieder nur bis 22 Uhr aus, auf Basis eines neuen Lärmgutachtens aus dem Herbst.
Stadt Köln prüft mögliche Beschwerde
Doch auch dazu teilte das Verwaltungsgericht Köln nun mit: Die zugrunde liegenden immissionsschutzrechtlichen Gutachten von 2025 – die von der Stadt Köln beauftragt worden waren – seien in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft erstellt worden. „Aus den Messungen ergibt sich u.a. (weiterhin) nicht, dass die festgestellten Grenzwertüberschreitungen der Außengastronomie zuzuordnen sind. Auch Nachbesserungsversuche während des Gerichtsverfahrens waren zum Teil fehlerhaft. Insbesondere geht aus den Gutachten nicht hervor, dass die Verkürzung der Öffnungszeit auf 22 Uhr alternativlos ist.“
Eine Sprecherin der Stadtverwaltung teilte dazu mit, die Stadt werte die Begründung des Gerichts im Detail aus. „Auf Basis dieser sorgfältigen rechtlichen Prüfung wird die Stadt Köln entscheiden, ob sie gegen den Beschluss Beschwerde einlegen wird.“ Sie steht vor dem Problem, dass sie laut Gerichtsbeschluss des OVG von 2023 für Nachtruhe sorgen muss und laut Beschluss des Verwaltungsgerichts von voriger Woche dem nicht ausreichend nachgekommen ist und deshalb 5000 Euro Zwangsgeld zahlen soll. (juh)
