Abo

Bundesbeamtin angegriffenLange Haftstrafe nach Vergewaltigung auf Kölner Bar-Toilette

2 min
gericht3

Symbolbild

Köln – Im Prozess um eine Vergewaltigung in einer Kölner Schwulenbar hat das Gericht einen 31-jährigen Angeklagten für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter geschickt. Die 13. Strafkammer ging mit dem Urteil ein Jahr über das Strafmaß der von der Anklägerin geforderten Strafe hinaus. „Das ist ein äußerst mildes Urteil“, sagte der Vorsitzende Richter, der die Aussage des Angeklagten für eine Lüge hielt, es habe sich bei dem Geschlechtsverkehr auf der Toilette der Bar Ex-Corner im Dezember 2018 um „einvernehmlichen Sex“ gehandelt. Entsprechend hatte die Verteidigung für ihren Mandanten einen Freispruch gefordert und bereits Revision gegen das Urteil angekündigt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Doch das Gericht glaubte dem Opfer: Die zum Tatzeitpunkt offensichtlich stark angetrunkene Bundesbeamtin habe in ihrer Aussage überzeugt, hieß es im Urteil, dabei durchaus Erinnerungslücken zugegeben, jedoch „keinerlei Belastungstendenzen gezeigt, sich nicht in die Opferrolle geflüchtet“ und das Geschehen überaus sachlich geschildert. Zudem gab es Augenzeugen, die vor der Toilettentür lautes Weinen und Schluchzen der Frau gehört hatten und daraufhin die Security des Clubs alarmierten.

Der Angeklagte war zunächst geflüchtet, hatte dann jedoch die Polizei angerufen und erklärt, er würde fälschlicherweise einer Vergewaltigung bezichtigt. Er hatte bei ersten Vernehmungen behauptet, das Geschehen sei freiwillig abgelaufen, da er mit der jungen Frau liiert gewesen zu sein. Später war er davon abgerückt und hatte sich auch in anderer Hinsicht widersprochen. Der Iraner lebt seit 2015 in Deutschland, seine Aufenthaltserlaubnis wurde 2016 für drei Jahre erteilt, und er war in dieser Zeit bereits straffällig geworden, allerdings nicht einschlägig.