Abo

Als „Krankenfahrstuhl“ getarntPolizei stoppt Autofahrer mit manipulierten Fahrzeugpapieren

2 min
Polizeieinsatz bei einer Verkehrskontrolle. (Symbolfoto)

Polizeieinsatz bei einer Verkehrskontrolle. (Symbolfoto)

Der Mann war in einem Pkw unterwegs, der fälschlicherweise als sogenannter Krankenfahrstuhl ausgegeben wurde.

Die Polizei hat am Mittwochvormittag (4. Februar) in der Kölner Altstadt-Nord einen 38-jährigen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, der seinen Seat Ibiza fälschlicherweise als fahrerlaubnisfreies Sonder-Kfz ausgegeben hatte. Wie die Polizei mitteilt, war einer Streife der Wagen gegen 10 Uhr auf der Tunisstraße aufgefallen, da am Heck lediglich ein Versicherungskennzeichen sowie großflächige „25“-Aufkleber angebracht waren.

Bei der Kontrolle legte der Fahrer nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vor. Er gab an, das Fahrzeug über ein Online-Portal in Mecklenburg-Vorpommern erworben zu haben. Laut Verkäufer handele es sich um einen auf 25 km/h gedrosselten Krankenfahrstuhl, der fahrerlaubnisfrei geführt werden dürfe.

Fahrzeugpapiere offenbar gefälscht

Die Einsatzkräfte stellten jedoch fest, dass das Leergewicht des Autos mit 985 Kilogramm weit über den zulässigen Grenzen für einen Krankenfahrstuhl lag. Weitere Ermittlungen ergaben zudem, dass die Fahrzeugpapiere manipuliert waren: Während eine Drosselung im Jahr 2000 amtlich vermerkt war, wies der Fahrzeugbrief nachträglich aufgebrachte Stempel mit der Aufschrift „Sonder-Kfz Krankenfahrstuhl“ auf. Diese Stempel existierten in der offiziellen Fahrzeugakte der Zulassungsstelle nicht.

Gegen den 38-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstößen gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet. Bezüglich der manipulierten Stempel fertigten die Beamten zudem eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen Unbekannt.

Die Polizei Köln warnt vor dem Kauf herkömmlicher Pkw als „führerscheinfreie Krankenfahrstühle“. Ein solches Fahrzeug dürfe nur dann fahrerlaubnisfrei geführt werden, wenn es bauartbedingt für körperlich behinderte Personen bestimmt ist, ein Leergewicht von maximal 300 Kilogramm hat und in der Regel nur über einen Sitz verfügt. Herkömmliche Pkw erfüllen diese Kriterien nicht. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.