Abo

Neue Regeln für TankstellenBundestag beschließt Maßnahmenpaket zu Spritpreisen

3 min

Der Bundestag hat angesichts der stark gestiegenen Spritpreise ein Maßnahmenpaket beschlossen.

Vor dem Hintergrund der durch den Iran-Krieg stark gestiegenen Spritpreise hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen verabschiedet, der die Möglichkeiten für Preiserhöhungen an den Tankstellen künftig deutlich einschränken soll. Für das sogenannte Kraftstoffmaßnahmenpaket, demzufolge Tankstellen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen, stimmten die Koalitionsfraktionen von Union und SPD sowie die Grünen; die AfD- und die Linksfraktion votierten dagegen.

Tankstellen dürfen Preise nur noch einmal um zwölf Uhr mittags anheben

Das Gesetz sieht vor, dass Tankstellen nach österreichischem Vorbild künftig die Preise für Kraftstoff nur noch um zwölf Uhr mittags anheben dürfen; bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Gleichzeitig sollen beliebig viele Preissenkungen erlaubt bleiben, „um den Preiswettbewerb zu erhalten“, wie es im Entwurf heißt.

Bewirken soll die Maßnahme mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an den Zapfsäulen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden.

Kritische Stimmen im Bundestag zu Spritpreis-Regel – Reichen die Maßnahmen?

Allerdings zeichnen sich weitere Schritte der Koalition ab - auch weil fraglich ist, ob das beschlossene Paket wirklich zu Entlastungen für Autofahrer sorgt. Der CSU-Abgeordnete Andreas Lenz sagte im Bundestag, es werde weitere Maßnahmen brauchen. Der SPD-Politiker Sebastian Roloff nannte das Paket einen ersten, wichtigen Schritt. Es bestehe aber weiterer Handlungsbedarf.

Die Opposition kritisierte, das Paket reiche bei weitem nicht aus, um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. So sagte der AfD-Abgeordnete Leif-Erik Holm, die Koalition simuliere Hilfe. Das Paket sei reiner Aktionismus.

Auch das Kartellrecht verschärft

Außerdem soll mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung auch das Kartellrecht verschärft werden. So soll dem Bundeskartellamt künftig ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn es Hinweise auf unangemessen hohe Preise gibt.

Überdies soll bei stark steigenden Preisen künftig die Beweislast umgekehrt werden - das heißt, dass dann Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist ein Inkrafttreten der Maßnahmen bereits Anfang April möglich.

Spritpreise: Was bringt die neue Regel?

Umstritten ist, ob die neue Regel wirklich preisdämpfend wirkt. So schrieb der Düsseldorfer Ökonom Justus Haucap in einer Stellungnahme für eine Anhörung im Bundestag, die neue Tankregel könne es für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher machen, Preise zu vergleichen. „Ob dadurch die Preise nachhaltig gesenkt werden können, ist allerdings nicht klar.“ Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hatte gesagt, die Preise in Deutschland seien extrem volatil. Im Durchschnitt melde eine Tankstelle pro Tag 20 Preisveränderungen, in der Spitze seien es 50. Dadurch verlören Preisvergleichs-Apps an Wert.

Der Bundesverband Freier Tankstellen wies darauf hin: Ein erheblicher Grund für die im europäischen Vergleich hohen Kraftstoffpreise in Deutschland seien die politisch festgelegten Kostenbestandteile - wie die Energiesteuer, die CO2-Bepreisung und die Mehrwertsteuer.

Kanzler Merz offen für weitere Maßnahmen zu Spritpreisen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich am Mittwoch im Bundestag offen für weitere Maßnahmen. Ein erstes Paket werde „nicht ausreichen, um die Preise so zu dämpfen, dass sie wieder verträglich werden für die Verbraucherinnen und Verbraucher“.

In der Debatte sind eine befristete Senkung der Energiesteuer, eine höhere Pendlerpauschale und ein Preisdeckel für Benzin und Diesel. Denkbar scheinen auch Entlastungen bei der Lkw-Maut. Außerdem geht es um eine mögliche „Übergewinnsteuer“. Das ist eine Art Extra-Steuer für kriegsbedingte Profite der Mineralölkonzerne. (jv/afp/dpa)