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Medizinisches CannabisBGH verbietet Werbung für Behandlungen im Internet

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Produktion von medizinischem Cannabis

Seit 2017 kann medizinisches Cannabis in Deutschland legal verschrieben werden. (Symbolbild)

Für ärztliche Therapien mit medizinischem Cannabis darf auf Online-Plattformen keine Werbung gemacht werden. Diese Entscheidung fällte der Bundesgerichtshof.

Online-Anbieter dürfen keine Werbung für medizinische Behandlungen mit Cannabis machen. Laut einer Meldung der „dpa“ hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe festgestellt, dass die Reklame für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland untersagt ist. Dem Vorsitzenden Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch, zufolge spielt es dabei keine Rolle, ob bestimmte Erzeugnisse oder Produzenten benannt werden (Az. I ZR 74/25).

Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale

Dem Urteil vorausgegangen war eine Klage der Wettbewerbszentrale, die sich gegen die Firma Bloomwell aus Frankfurt am Main richtete. Das Unternehmen stellt über das Internet den Kontakt zwischen Patienten und niedergelassenen Ärzten für Therapien mit medizinischem Cannabis her und bekommt dafür von den Medizinern eine Provision. Bloomwell selbst sah in seinem Service eine reine Information über eine spezifische Therapieform und keine Produktwerbung.

Die Wettbewerbszentrale wertete dies als einen Bruch des Heilmittelwerberechts. Dieses besagt, dass für verschreibungspflichtige Arzneimittel lediglich bei Fachleuten wie Medizinern, Pharmazeuten oder Großhändlern geworben werden darf, jedoch nicht direkt bei Patienten. Der BGH bekräftigte mit seinem Urteil eine vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, das der Klage auf Unterlassung bereits in Teilen gefolgt war.

Bloomwell-Chef sieht Informationsrechte eingeschränkt

Niklas Kouparanis, der Geschäftsführer von Bloomwell, äußerte nach der Urteilsverkündung, das Verdikt greife in das Recht von Verbrauchern auf Information ein. Der Grund sei, dass nun weniger Details über medizinisches Cannabis publiziert werden dürften. Zumindest sei die juristische Situation für die eigene Firma und die Konkurrenz jetzt geklärt. Neue Gesetze seien aus seiner Perspektive deshalb nicht erforderlich.

Laut Kouparanis entspreche die Webseite von Bloomwell ohnehin nicht mehr dem Stand, der damals beanstandet worden war. «Diese Website, um die es dort geht, die existiert aktuell so nicht mehr.» Er fügte hinzu, dass nur geringfügige Anpassungen erforderlich seien. Im Jahr 2024 hatte das Landgericht ein erstes Urteil in dieser Angelegenheit gefällt.

Bundesregierung plant Beschränkungen

In Deutschland ist die legale Verschreibung von medizinischem Cannabis seit dem Jahr 2017 möglich. Nach Angaben der Bundesärztekammer kann die Substanz bei chronischen Schmerzen, Muskelverkrampfungen bei Multipler Sklerose sowie bei Übelkeit und Erbrechen nach einer Chemotherapie oder bei unbeabsichtigtem Gewichtsverlust, beispielsweise bei Aids, lindernd wirken. Die Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beabsichtigt, die psychoaktive Pflanze zukünftig als Arzneimittel stärker zu regulieren, um einer missbräuchlichen Verwendung vorzubeugen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.