Weiterer Eilantrag erfolglosStadt Köln darf mit Auswahlverfahren für Deutzer Kirmes fortfahren

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Entenangeln auf der Deutzer Kirmes

In der kommenden Woche soll die lang anhaltende Posse um die Deutzer Kirmes ein Ende haben. Da nur eine Bewerbung den Zuschlag für die Ausrichtung der Kirmes erhalten kann, wird nun gelost. (Symbolfoto)

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag eines weiteren Bewerbers abgelehnt.

Die Stadt Köln darf das aktuelle Auswahlverfahren für die Deutzer Kirmes 2024 wie geplant fortführen. Sie muss keinen weiteren Bewerber an dem Losverfahren zur Auswahl des Veranstalters der Deutzer Kirmes teilnehmen lassen. Ein Bewerber ist von dem Auswahlverfahren ausgeschlossen worden und hatte einen Eilantrag gegen diese Entscheidung gestellt. Das Verwaltungsgericht Köln hat nun der Stadt recht gegeben. Tags zuvor war bereits ein vergleichbarer Eilantrag erfolglos geblieben.

Die Stadt Köln hatte im Dezember 2023 entschieden, das Auswahlverfahren für die Frühlings- und Herbstkirmes im Jahr 2024 zu wiederholen, nachdem das Verwaltungsgericht Köln anlässlich der Klage der Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) rechtliche Bedenken gegen das erste Auswahlverfahren geäußert hatte. Mehr als 50 Jahre war die GKS für die Ausrichtung der Kirmes zuständig. Als der GKS mitgeteilt wurde, dass es in ihren Unterlagen Formfehler gegeben hatte und ein Veranstalter aus Leverkusen den Zuschlag bekommen hatte, klagten die Schausteller. Und bekamen recht.

Bewerber mit Eilantrag wegen Deutzer Kirmes: Verwaltungsgericht Köln gibt Stadt recht

Im Rahmen des neuen Auswahlverfahrens bewarb sich jetzt unter anderem ein weiterer Antragsteller. Die Stadt Köln schloss seine Bewerbung aus formellen Gründen allerdings vom weiteren Auswahlverfahren aus. Seine Bewerbung war laut Stadt nicht berücksichtigungsfähig, weil sie nicht den in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Anforderungen entsprach. Ein Dokument war erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht worden. Ein Nachreichen von Unterlagen hatte die Stadt jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Dies hat das Gericht nun bestätigt. Mit derselben Begründung wurde bereits der Eilantrag einer Bewerberin am Tag zuvor abgelehnt.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden würde.

Doch die Zeit drängt: In der kommenden Woche soll die lang anhaltende Posse um die Deutzer Kirmes ein Ende haben. Da nur eine Bewerbung den Zuschlag für die Ausrichtung der Kirmes erhalten kann, wird nun gelost. Dies hatte die Stadt Köln bereits Ende Dezember in einer Öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt. Der Losentscheid ist ein von der Rechtsprechung anerkanntes Mittel, um eine Auswahl zwischen gleichwertigen Anträgen und Bewerbungen zu treffen.

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