Innenstadt – Noch immer beschäftigen großflächige Poster an Hausfassaden im Agnesviertel Anwohner und Stadtverwaltung: Die direkte Nähe von großen Bannern zur Agneskirche verschandele das Stadtbild und gefährde den Denkmalschutz, argumentierten Anlieger immer wieder. Nun wehrt sich ein Immobilien-Besitzer gegen die Vorwürfe – und auch die Stadt bewertet die Dinge neu.
Keine Genehmigung nötig
Erst knappe zwei Monate ist es her, da musste am Neusser Platz, gleich neben der Agneskirche, ein metergroßes Werbeplakat an einer Hausfassade weichen – auf Druck der Anwohner. Das Plakat war nicht genehmigt gewesen. Umso entrüsteter reagierte so mancher Anlieger, als nur kurze Zeit später wieder ein Plakat an einer gegenüberhängenden Hausfassade hing (der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete mehrfach). Es zeigt den Frankfurter Rapper Moses Pelham im Großformat.
Wieder beschweren sich Anwohner, wieder erklärt die Stadt, es handele sich um ein nicht genehmigtes Werbeplakat, das abgehängt werden müsse.Doch bis heute hat Steffen Erbach dazu keine Nachricht der Stadt erhalten. Er wäre derjenige, der eigentlich zum Abhängen des Plakates verpflichtet wäre, folgt man der Stellungnahme der Stadt aus dem April. Ihm gehört die betroffene Immobilie, er war es auch, der das Plakat – genauer ein bedrucktes Staubschutznetz – am Baugerüst vor der Hausfassade anbringen ließ, ohne sich vorher bei der Stadt nach einer Genehmigung zu erkundigen. Völlig zurecht, wie er im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ betont. „Die Argumentation, dass das Plakat da unrechtmäßig hängt, halte ich für an den Haaren herbeigezogen.“ Denn er ist überzeugt, dass sein Banner eben kein Werbeplakat ist. „Es handelt sich um ein Fanprojekt für Moses Pelham, den ich als Rapper seit Jahren beobachte“, sagt Erbach. „Und weil ich daran kein Geld verdiene, sogar die Anbringung selbst gezahlt habe, muss ich es auch nicht genehmigen lassen.“ Wenn die Stadt das anders sehe, wolle er weitere rechtliche Schritte prüfen. Doch dazu wird es wohl nicht kommen. Denn die Stadt folgt mittlerweile der Argumentation von Erbach.
Anfangs hatte sie gegenüber dieser Zeitung noch darauf gepocht, dass das Plakat verschwinden müsse. Nun heißt es im Presseamt der Stadt: „Das Konterfei einer Person auf einem großflächigen Staubschutz-Netz an einem Gerüst reicht nicht aus, um das Kriterium einer Werbeanlage zu erfüllen.“
Anfangs sei man noch davon ausgegangen, dass es sich um einen ähnlich gelagerten Fall handele wie bei dem Werbeplakat, das an einem gegenüberliegenden Baugerüst vor einer Fassade großflächig für einen Autohersteller geworben hatte und mangels Genehmigung tatsächlich abgehängt werden musste. Weil es sich bei Erbachs Plakat nach Prüfung aber eben nicht um eine Werbefläche handele, sei auch keine Genehmigung vonnöten. Und wenn es keine Genehmigung für das Plakat brauche, greifen auch Vorgaben des Denkmalschutzes nicht, so das Presseamt. „Daher ist dies nach nochmals eingehender Prüfung des Sachverhalts auch kein Grund für die Bauaufsichtsbehörde, hier weiter tätig zu werden.“ Eine Entscheidung, die Erbach freut. „Ehrlich gesagt wäre auch alles andere unverständlich gewesen. Man kann ja nicht über jede Kirche in Köln eine Käseglocke stülpen“, meint er.
Wer sich übrigens – anders als in Erbachs Fall – tatsächlich ein großflächiges Werbebanner in direkter Nähe zur Agneskirche genehmigen lassen möchte, könnte sehr wohl schlechte Chancen haben: Zwar sind solche Genehmigungen laut Stadt immer „Einzelfall-Entscheidungen“, doch das Umfeld der Kirche ist denkmalgeschützt. Das mache eine Genehmigung tendenziell unwahrscheinlich.
