Innenstadt – Fehlende Einweisung in die Alarm-Technik, nicht ausreichend informierte Lehrer, kein Konzept für einen Amok-Alarm in Pausen – Mitglieder des Schulausschusses des Stadtrates haben der Verwaltung zahlreiche Hinweise für die Nachbereitung des Amok-Alarms vom vergangenen Montag am Gymnasium Kreuzgasse gegeben. Schuldezernentin Agnes Klein machte deutlich, dass die Standards für einen solchen Alarm einer ständigen Überprüfung unterliegen. Noch in dieser Woche ist eine Besprechung mit Polizei und Bezirksregierung geplant, um aus den Erfahrungen zu lernen.
An dem Gymnasium war ein Amok-Alarm ausgelöst worden, nachdem einige Schüler einen Verdächtigen gesehen haben wollten. Man wisse bis heute nicht, ob es ein Fehlalarm gewesen sei, so Klein. Während die SPD der Politik eine zurückhaltende Beobachterposition empfahl, stellten Vertreter von CDU, Grünen und FDP durchaus kritische Fragen nach möglichen Verbesserungen des Schutzes.
Interessant waren vor allem die Äußerungen von Lehrern, die im Ausschuss als sachkundige Bürger für die Parteien mitarbeiten. So wurde das Problem deutlich, dass die Schulen im Gegensatz zum Feuerfall den Amok-Ernstfall nicht üben dürfen. Offenbar wurden in Schulen zudem Alarmknöpfe installiert, ohne Lehrern zu erklären, wie damit umzugehen ist.
Im Ausschuss wurde klar, dass die bauliche Ausstattung der Schulen nicht einheitlich ist. Vertreter von CDU, Grünen und FDP fragten an, ob nicht alle Türen so umgerüstet werden müssten, wie es bislang nur für naturwissenschaftliche Fachräume Standard ist. Diese Räume haben außen keine Klinke. Sie können ohne einen Schlüssel nur von innen geöffnet werden.
Lob gab es für die Öffentlichkeitsarbeit und die Arbeit des schulpsychologischen Dienstes. Klein sagte, dass in den vergangenen Tagen 109 Schüler das Angebot zu einer schulpsychologischen Betreuung wahrgenommen haben. Für Verwunderung sorgte im Ausschuss, dass sich die Bezirksregierung einer Befragung verweigerte. Sie hatte mitgeteilt, dass sie grundsätzlich nicht an Gremiensitzungen in Kommunen teilnehme. Die Bezirksregierung ist als Landesbehörde für die so genannten „inneren Schulangelegenheiten“ zuständig. Dazu gehört in diesem Fall zum Beispiel die Frage, ob Schulleitung oder Lehrer Fehler gemacht haben.
