Karneval im Kwartier LatängErmittlungen der Kölner Polizei wegen bestechlicher Ordner weiten sich aus

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Auf der Engelbertstraße gibt ein Kostümierter einem Ordner mutmaßlich 10 Euro, um durch die Absperrung zu gelangen.

Auf der Engelbertstraße gibt ein Kostümierter einem Ordner mutmaßlich 10 Euro, um durch die Absperrung zu gelangen.

Am 11.11. sowie an den Karnevalstagen im Februar sollen Sicherheitskräfte Schmiergeld von Feiernden kassiert haben.

Obwohl die Stadt ihr Konzept nach den Erfahrungen vom 11.11. überarbeitet hatte, haben sich an den Karnevalstagen im Februar mutmaßlich erneut mehrere Ordner eines privaten Sicherheitsdienstes schmieren lassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in drei Fällen, wie Sprecherin Stephanie Beller dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigte.

Staatsanwaltschaft Köln ermittelt in sechs Fällen wegen Bestechlichkeit

Darüber hinaus werde gegen drei weitere Beschuldigte ermittelt, die dasselbe bereits bei der Sessionseröffnung am 11.11. getan haben sollen. „Konkret geht es in allen Fällen um den Einlass von Feiernden in den geschlossenen Bereich der so genannten Feierzone gegen die Annahme von Bargeld“, sagte Beller. Der Vorwurf lautet Bestechlichkeit. „Die Ermittlungen dauern an.“

Das Zülpicher Viertel war an den Karnevalstagen wegen Überfüllung zeitweise geschlossen. Auf Videos von Augenzeugen war zu sehen, wie Ordner bereits am 11.11. an Absperrungen fünf oder zehn Euro pro Einlass kassiert hatten. Damit sich dies nicht wiederholt, hatte die Stadt für Weiberfastnacht Änderungen im Sperrkonzept vorgenommen.

Zum einen hatte der private Sicherheitsdienst vom 11.11. sich freiwillig aus dem Zülpicher Viertel zurückgezogen und im Februar nur noch Absperrdienste in der Altstadt übernommen. Die Stadt hatte ein anderes Unternehmen für das Kwartier Latäng beauftragt und die Arbeitswesten der Ordner durchnummeriert, um sie bei Verstößen im Nachhinein besser identifizieren zu können. Doch auch dies hielt offenbar mindestens drei Einsatzkräfte nicht davon ab, sich bestechen zu lassen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen Geld- oder Gefängnisstrafen. (ts)

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