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Reemtsma-Entführer DrachZeuge behauptet, Gericht habe seinen Brief falsch verstanden

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Thomas Drach, Angeklagter, wartet auf den Beginn des Prozesses. Der Reemtsma-Entführer ist wegen vier Raubüberfällen auf Geldtransporter angeklagt.

Thomas Drach, Angeklagter, wartet auf den Beginn des Prozesses. Der Reemtsma-Entführer ist wegen vier Raubüberfällen auf Geldtransporter angeklagt.

Geladen war ein Zeuge aus der JVA Köln, der Anfang Oktober einen Brief an den Vorsitzenden Richter, Jörg Michael Bern, verfasst hatte. Doch der Richter schenkt dem Inhalt keinen Glauben.

Unter erneut massiven Sicherheitsvorkehrungen ist am Landgericht Köln vor der 21. Großen Strafkammer am Donnerstag der Prozess gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) sowie dessen 54 Jahre alten Mitangeklagten aus den Niederlanden fortgeführt worden. Für den Verhandlungstag war ein Zeuge aus der JVA Köln geladen, der dort Anfang Oktober einen Brief an den Vorsitzenden Richter, Jörg Michael Bern, verfasst hatte.

Darin behauptet der 36-jährige Inhaftierte, „einige gute Informationen“ über Drachs Mitangeklagten zu haben. Diese entpuppten sich aber vornehmlich als mutmaßliche Entlastung, derart, dass Drachs Mitangeklagter nicht schuldig sei. Im Saal folgte der Richter dieser Ansicht dagegen nicht. Doch auch auf Nachfragen blieb der Zeuge dabei: Das Gericht habe seinen Brief missverstanden.

Drach-Prozess: Zeuge liefert wenig Erkenntnisse

Der Niederländer ist der zweite Insasse der JVA Ossendorf, der sich in den Prozess einbringen will, nachdem bereits im Sommer 2022 eine anderer Zeuge Angaben Drachs zu dessen angeblichen Aussagen während der Haft zu Protokoll gegeben hatte. Er, Drach, habe demnach drei der vier im Raum stehenden Überfälle auf Geldtansporter begangen.

Zusätzlich zu den Raubvorwürfen in Köln, Frankfurt am Main und Limburg (Hessen) wird Thomas Drach durch dabei abgegebene Schüsse zweifacher versuchter Mord zur Last gelegt. Der Erkenntnisgewinn durch die Aussage des 36-jährigen Musikers aus den Niederlanden an dem Verhandlungstag blieb insgesamt gering. Weitere Prozesstage im Landgericht sind angesetzt.

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