Parkstadt-SüdStadt Köln arbeitet am Bebauungsplan – Areal wird größer

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Das Süd-Stadion liegt in einem Gebiet, das sich durch den Bau der Parkstadt-Süd verändern wird.

Das Süd-Stadion liegt in einem Gebiet, das sich durch den Bau der Parkstadt-Süd verändern wird.

Innenstadt/Raderberg – Wo endet die Parkstadt Süd und wo fängt der Grüngürtel künftig an? Wo entstehen Schulbauten, Kitas, Kinderspiel- und Sportplätze? Die ersten verbindlichen Vorgaben für die neue Aufteilung des Gebiets des heutigen Großmarktes enthält eine Beschlussvorlage, die derzeit den politischen Gremien zur Beratung vorliegt.

Das Stadtplanungsamt hat ausgearbeitet, wie der Flächennutzungsplan geändert werden soll. Das ist notwendig, um das geplante Quartier samt Grüngürtel so umsetzen zu können, wie im Entwurf des Büros Ortner und Ortner vorgesehen. Das wäre der erste Schritt, um die mit umfangreicher Beteiligung der Bürger ausgearbeiteten Ideen in eine rechtlich verbindliche Form zu fassen. Der Flächennutzungsplan ist für die Stadtverwaltung bindend. Er definiert, wo Wohngebiete, Grünflächen, Gewerbe und Sondernutzungen wie Schulen oder Sportplätze erlaubt sind.

Sporthalle am Südstadion soll neu gebaut werden

Das Stadtplanungsamt hat den Bereich, der von der Änderung betroffen sein wird, erweitert. Teile des Sportparks ringsum das Südstadion gehören nun dazu. Die dortige Sporthalle soll ausdrücklich vermerkt werden. Ein Neubau an gleicher Stelle ist in Planung. Außerdem hat die Verwaltung die Eingaben von Bürgern, Interessenvertretern und anderen Behörden bearbeitet. Die entsprechenden Stellungnahmen müssen von der Politik gebilligt werden. Abschließend ist das die Aufgabe des Stadtentwicklungsausschusses.

Aus den Eingaben geht hervor, dass es noch einige Hürden zu überwinden gilt. Mehrere Eigentümer und Pächter im betroffenen Gebiet haben Rechtsanwälte eingeschaltet, Beschwerden eingereicht und weitere rechtliche Schritte angekündigt. In einer Stellungnahme wird die Festlegung der Grünfläche beklagt, die das Grundstück eines Eigentümers betreffe: „Eine solche Darstellung würde das Eigentumsrecht ihrer Mandantin unverhältnismäßig beeinträchtigen, da das Grundstück derzeit mit einem voll vermieteten Geschäftshaus bebaut sei“, so gibt die Stadt die Position wieder.

Sie erwidert, dass dieser Verfahrensschritt noch keine Auswirkungen auf bestehende Immobilien habe. Sie verweist außerdem auf die Beschlüsse des Stadtrates, die Grundlage für die geplanten Änderungen sind. Das versichert sie auch an anderer Stelle, in der es um den vorläufigen Fortbestand des Großmarktes geht.

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Er wäre im geänderten Flächennutzungsplan nicht mehr verzeichnet. Andere Eingaben wenden sich gegen die geplante Dichte des künftigen Quartiers, mahnen eine ausreichende Erschließung für den Radverkehr, Busse und Bahnen an, und drücken Sorge um denkmalgeschützte Bereiche aus.

Die Industrie- und Handelskammer fordert einen Ausgleich für die wegfallenden Gewerbeflächen. Der Landschaftsverband Rheinland regt an, neben den verschütteten Überresten eines preußischen Forts und des Judenfriedhofs Raderberg auch einen Hinweis auf „die Linie des Optischen Telegrafen Berlin-Koblenz“ aufzunehmen, die offenbar das Gebiet querte.

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