DemonstrationenFragen und Antworten zum Versammlungsrecht

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Versammlungsrecht

Das Versammlungsrecht erlaubt es jedem in der Stadt eine Demonstration anzumelden.

Darf jeder in der Kölner Innenstadt demonstrieren?

Ja. Im Versammlungsgesetz heißt es ausdrücklich: "Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen."

Wer entscheidet, wo demonstriert werden darf?

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Die Demonstranten dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, welche Route die Demonstration nehmen soll. Dabei ist es legitim, die Demo durch die Innenstadt zu führen, da sie dort von viel mehr Menschen zur Kenntnis genommen wird, als wenn in einem abgelegenen Gewerbegebiet demonstriert würde.

Muss es unbedingt am Wochenende sein?

Auch den Zeitpunkt einer Demonstration dürfen die Veranstalter grundsätzlich frei wählen. Das Wochenende ist schon deshalb attraktiv, weil mehr Menschen an der Versammlung teilnehmen können.

Wer genehmigt Demonstrationen?

Niemand. Demonstrationen müssen in Deutschland nicht genehmigt werden. Vielmehr haben die Bürger das Grundrecht, sich "friedlich und ohne Waffen zu versammeln". Demonstrationen müssen allerdings angemeldet werden, damit sich die Polizei darauf einstellen kann. Die Anmeldung muss laut Gesetz 48 Stunden, bevor die Versammlung bekannt gemacht wird, die Behörden erreichen. In NRW muss die Anmeldung bei der jeweiligen Kreispolizeibehörde erfolgen, in Köln ist dies das Polizeipräsidium.

Kann die Polizei Auflagen erteilen?

Ja, aber nur wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet ist. So kann zum Beispiel von den Veranstaltern verlangt werden, dass ihre Lautsprecheranlage bestimmte Dezibel-Grenzen einhält. Erlässt die Polizei Auflagen, die die Veranstalter für unverhältnismäßig halten, können sie beim Verwaltungsgericht klagen.

Was passiert bei Kooperationsgesprächen?

Die Polizei kann Veranstalter von großen oder konfliktträchtigen Demos im Vorfeld zu einem Kooperationsgespräch bitten. Die Veranstalter müssen nicht erscheinen, es gibt auch keine Pflicht zur Kooperation. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings die Faustformel aufgestellt: Je mehr die Veranstalter zur Kooperation bereit sind, desto höher ist die Schwelle für staatliche Eingriffe.

Warum ist die Versammlungsfreiheit so stark geschützt

Die Demonstrationsfreiheit gilt als ein Stück ursprünglicher und ungebändigter Demokratie. Hier können sich Minderheiten artikulieren, die im Parlament oder in den Medien (noch) nicht vertreten sind oder nur wenig zu Wort kommen. Die Teilnehmerzahlen an einer Kundgebung der Opposition sind auch ein Frühwarnsystem für die Regierung, welche Themen die Menschen bewegen.

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