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Kölner LandgerichtStaatsanwältin fordert lange Haftstrafen für mutmaßliche Islamisten

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(Symbolbild)

Köln – Haftstrafen von dreieinhalb bis sieben Jahren hat Staatsanwältin Nadja Gudermann am Dienstag im Prozess gegen acht mutmaßliche Islamisten gefordert. Den Männern , die zwischen 25 und 37 Jahren alt sind, wird unter anderem vorgeworfen, in wechselnder Tatbeteiligung bandenmäßige Einbruchdiebstähle begangen oder Beihilfe dazu geleistet zu haben.

Was dem Prozess Brisanz verleiht: In manchen Fällen habe die Beute dazu gedient, Leute zu unterstützen, die sich zum „Heiligen Krieg“ nach Syrien aufgemacht hätten. Außer den Freiheitsstrafen beantragte Gudermann, wegen Fluchtgefahr die Haftbefehle aufrechtzuerhalten; zwei Männer sind allerdings von der Haft verschont.

Angeklagte sind in einigen Punkten geständig

Die Angeklagten hatten in dem Mammutprozess vor dem Landgericht Teilgeständnisse abgelegt. Die Staatsanwältin hält es auch deshalb für erwiesen, dass sie, jeweils in unterschiedlicher Konstellation, sich dazu verabredeten, in einem Hotel einen Mann zu berauben, bei dem sie eine große Menge Geld vermuteten, in einen Afroshop in Ehrenfeld einbrachen, in auch zwei Kirchen im Kreis Siegen-Wittgenstein und in ein Gymnasium in Siegen. Ein Diebstahlversuch in einem Supermarkt am Kölner Ring scheiterte.

Die Beute wollen die Angeklagten nur gemacht haben, um sie für sich selber zu verwenden. Doch Nadja Gudermann, die für ihren umfangreichen Schlussvortrag drei Verhandlungstage brauchte, hält daran fest, die „nicht unerheblichen Vermögenswerte“ aus einigen Raubzügen hätten der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ gedient, nämlich der Unterstützung von Kampfhandlungen gegen „Personen“, die nicht den „salafistischen Glauben“ teilen würden, konkret: gegen das Regime von Baschar al-Assad.

Täter handelten mutwillig

Den Bestand des syrischen Staates, der völkerrechtlich anerkannt sei, zu gefährden stelle eine Straftat dar, auch wenn die Diktatur für Folterungen, den Abwurf von Fassbomben und den Giftgaseinsatz gegen die eigene Bevölkerung verantwortlich gemacht werde. Überdies habe den Angeklagten als Alternative zur Diktatur nicht eine Demokratie vorgeschwebt, sondern ein Kalifat mit Geltung der Scharia, zu errichten im Zuge eines „globalen Kampfs“, in dem es letztlich um die „islamistische Weltherrschaft“ gehe.

Die radikalislamische Gesinnung machte Gudermann auch bei den Kircheneinbrüchen aus, obwohl sich nicht nachzuweisen lasse, dass die – geringfügige – Beute für den Dschihad bestimmt gewesen sei. Die Täter hätten dort mutwillig einen übermäßig großen Sachschaden angerichtet, der auf eine „Verachtung gegenüber Andersgläubigen“ schließen lasse. Dazu passten abfällige Äußerungen, die bei der Telefonüberwachung mitgeschnitten worden sind.

Zu den weiteren Vorwürfen gegen einzelne Angeklagte gehören Hartz-IV-Betrug, unerlaubter Besitz von Rauschgift und ein Verstoß gegen das Passgesetz. Vier Männern wird zudem Körperverletzung angelastet.