Die politischen Gremien der Stadt Köln müssen dem neuen Entwurf der Rettungsdienstgebührensatzung noch zustimmen.
Stadt einigt sich mit KrankenkassenKölner müssen nicht für Rettungsfahrten zahlen

Blaulichter leuchten auf einem Notarzt-Fahrzeug und einem Rettungswagen (Symbolbild)
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Die Stadt Köln hat sich mit den Krankenkassen über die neuen Rettungsdienstgebühren geeinigt und eine finanzielle Belastung für Patientinnen und Patienten abgewendet. Das gab die Stadt Köln am Montag kurz vor Beginn des Hauptausschusses bekannt, der als erstes politisches Gremium über den neuen Entwurf der Rettungsdienstgebühren beraten hat. Eine Entscheidung ist für die Ratssitzung am 5. Februar vorgesehen.
„Nach intensiven Abstimmungen mit den Krankenkassen“ sei eine Einigung über neue Gebührentarife erzielt worden, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Man habe sicherstellen können, „dass Menschen in einer medizinischen Notsituation nicht aus Sorge vor möglichen Kosten zögern, den Rettungsdienst zu alarmieren“.
Diese Möglichkeit hatte bestanden, weil Kommunen und Krankenkassen über die Bezahlung von Leerfahrten in Streit geraten waren. Nach Angaben des Städtetags NRW kommt auf die Kommunen wegen der Weigerung der Krankenkassen, Leerfahrten künftig weiter zu bezahlen, eine geschätzte Belastung von jährlich 250 Millionen Euro zu. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte ausgeschlossen, dass diese aus Mitteln der Landesregierung gezahlt werden könnten. Für die Finanzierung rettungsdienstlicher Aufgaben seien die Kommunen verantwortlich, teilte er mit. Der Essener Stadtrat hatte daraufhin im Dezember beschlossen, die Bürger mit bis zu 267 Euro pro Fahrt an den Kosten für Rettungseinsätze zu beteiligen. Wegen heftigen Widerstands gegen diese Pläne wurde die Umsetzung des Beschlusses zunächst ausgesetzt.
In Köln war ein erster Anlauf für neue Rettungsdienstgebühren im Herbst des vergangenen Jahres gescheitert, weil sich abzeichnete, dass die Krankenkassen die Berechnungen der Stadt ablehnen würden. Es wurde ein externer Berater eingeschaltet und eine neue Berechnung vorgenommen. Das führte nun zu einer Einigung, nach der Kölnerinnen und Kölner nicht dafür aufkommen müssen, wenn es am Ende doch nicht nötig ist, mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gefahren zu werden.
