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DiskriminierungsvorwurfKölnerin will 42.000 Euro Schadensersatz von der Diakonie

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Michaelshoven Diakonie

Die Diakonie Michaelshoven in Rodenkirchen

KölnIm Rechtsstreit zwischen einer muslimischen Unternehmerin und der Diakonie Michaelshoven sowie deren Stiftung „einfach helfen“ sind die Fronten verhärtet. Das zeigte sich am Mittwoch beim Gütetermin im Kölner Arbeitsgericht. Die Rechtsanwälte beider Parteien trugen ihre konträre Sicht der Dinge vor, ohne dass sich die Möglichkeit einer gütlichen Einigung erkennen ließ.

Daher beraumte die Richterin einen Kammertermin zur näheren Erörterung des Konflikts an. Dafür festgesetzt ist der 26. Januar 2022. Bis Mitte November muss die beklagte Seite schriftlich Stellung zur Klageschrift nehmen, danach hat die Klägerin einen Monat Zeit für eine schriftliche Erwiderung.

Schadenersatz gefordert

Die Unternehmerin verlangt Schadenersatz und Entschädigung in Höhe von 42 500 Euro, weil sie sich wegen ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert sieht. Nachdem sie sich auf eine Stelle als Geschäftsführerin bei der Stiftung beworben hatte, wurde sie im Mai dieses Jahres zu einem Vorstellungsgespräch mit dem theologischen und dem kaufmännischen Vorstand der Diakonie Michaelshoven eingeladen, zu dem eine Präsentation von Ideen für das Fundraising gehörte.

In ihrer Bewerbung hatte sie geschrieben, sie habe einen muslimischen Hintergrund, identifiziere sich aber mit den christlichen Werten. Im Gespräch habe ihr der theologische Vorstand gesagt, sie müsse die Konfession wechseln, um die Stelle zu bekommen, behauptet die Klägerin.

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„Großer Wert auf Diversität“

„Zu keinem Zeitpunkt“ sei der Bewerberin mitgeteilt worden, sie müsse die Konfession wechseln, weil nur Christen für die ausgeschriebene Position einer Geschäftsführerin in Betracht kämen, sagte Rechtsanwältin Kathrin Thienhaus für die Diakonie Michaelshoven und deren Stiftung. Die Anwältin hob hervor, die Diakonie Michaelshoven lege „großen Wert auf Diversität“ und ermögliche allen Mitarbeitenden die gleichberechtigte Teilhabe in „multinationalen Teams“, unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religionszugehörigkeit.

Die Klägerin sei allein deswegen nicht zum Zug gekommen, weil andere Bewerber besser auf Stelle gepasst hätten. Dass diese Stelle letztlich überhaupt nicht besetzt wurde, erklärte Thienhaus mit „hausinternen Veränderungen“.

Die Anwältin äußerte den Verdacht, die Klägerin wolle sich als Opfer „inszenieren“; dafür spreche unter anderem, dass sie es gewesen sei, die beim Vorstellungsgespräch das Thema Konfessionswechsel angesprochen habe. Und es sei bezeichnend, wie sie sich im Internet präsentiere.

Zur Frage der Inszenierung merkte Dolfen an, seine Mandantin habe es „nicht ansatzweise nötig, so etwas zu machen“.