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Knapp zwei Millionen EuroKölner Ordnungsamt ahndet mehr als 30.000 Corona-Verstöße

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Ordnungsamt Maskenpflicht Schild

Mitarbeiter des Kölner Ordnugsamts kontrollieren die Maskenpflicht auf der Schildergasse.

Köln – Seit Beginn der Pandemie hat das Kölner Ordnungsamt mehr als 31.000 Verstöße gegen die Corona-Regeln geahndet. Gut die Hälfte davon sei auf die Maskenpflicht entfallen, außerdem 7600 auf Kontaktbeschränkungen, teilte die Stadt in einer Bilanz nach zwei Jahren Corona-Schutzverordnung mit.

Knapp zwei Millionen Euro an Buß- oder Verwarngeldern seien bis Ende Februar zusammengekommen. Auf der anderen Seite stehen mehr als 45.000 Überstunden, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes allein seit Pandemiebeginn angehäuft haben.

Coronaschutzverordnung immer wieder angepasst

Vor genau zwei Jahren hatte die Landesregierung auf die beginnende Corona-Pandemie mit der ersten Schutzverordnung reagiert. Seither wurde diese regelmäßig geändert und der jeweiligen Infektionslage angepasst. „Während viele städtische Mitarbeitende im Homeoffice arbeiten konnten, mussten die Außendienstmitarbeitenden des Ordnungsdienstes ihre Aufgaben zu jeder Zeit in Präsenz erledigen“, bilanziert Ordnungsamtsleiter Wolfgang Büscher.

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„Dabei forderte die sehr dynamische Rechtslage mit teilweise wöchentlichen Änderungen der Coronaschutzverordnung und zusätzlichen Allgemeinverfügungen der Stadt Köln eine hohe Flexibilität und Durchhaltevermögen aller Mitarbeitenden. Damit einhergehend mussten regelmäßig Aufgabenschwerpunkte neu gesetzt auch Tätigkeiten übernommen werden, die nicht in den originären Zuständigkeitsbereich des Ordnungsdienstes fallen, beispielsweise die Begleitung von Versammlungen.“

761 Verstöße gegen 2G oder 3G

Büscher lobte die „hohe Bereitschaft, mit neuen Dienstzeitmodellen einen infektiologischen Totalausfall der Abteilungen zu verhindern.“ Mit steigendem Impftempo wurde im vergangenen Jahr der Zugang etwa zu Restaurants und Kneipen nur unter 2G- oder 3G-Bedingungen erlaubt. Allein dagegen wurden 761 Verstöße geahndet. Die Dunkelziffer dürfte hier – wie bei allen anderen Verstößen – deutlich größer sein.

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