Kölner ProzessSchwere Vorwürfe in Beziehungsstreit – Mit Enthauptung gedroht?

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Symbolbild

Köln – „Es ist das erste Mal in meinem Leben, dass man mir solche Lügen anhängt“, sagte am Mittwoch Azet G. vor dem Landgericht, und die Dolmetscherin übersetzte weiter: „In den drei Jahren in Deutschland habe ich keine einzige Straftat begangen.“ Die Staatsanwaltschaft sieht das ganz anders. Sie wirft dem 32-jährigen Iraner eine ganze Reihe von Delikten vor, von räuberischer Erpressung über Körperverletzung und Bedrohung bis zu Nötigung und Beleidigung.

Leidtragende aller Straftaten soll eine gut zehn Jahre ältere Landsfrau sein, mit der Azet G. (Name geändert) einige Zeit zusammen war. Verteidigerin Monika Troll erklärte, ihr Mandant streite die Vorwürfe im Wesentlichen ab. Der Prozess sollte schon früher vor der 22. Großen Strafkammer beginnen, doch zum ersten Verhandlungstermin erschien Azet G. nicht. Deshalb wurde er in Haft genommen.

Die Anklage zusammengefasst: Ende 2016 hielt er sich in der Wohnung in Chorweiler auf, in der die Frau mit ihrem heute 20 Jahre alten Sohn lebte. Er verlangte von ihr Geld, und als sie dies ablehnte, drohte er, den Jungen zu vergewaltigen; dann setzte er ihr ein Küchenmesser an die Kehle und wiederholte seine Forderung. Aus Angst überließ sie ihm 300 Euro. Anfang Januar 2017 passte er sie auf ihrem Weg zur Arbeit in einem Hotel ab, zog sie an den Haaren, beharrte darauf, sie solle zu ihm zurückkehren, und drohte: „Ich schwöre bei Gott, ich bringe dich um.“

Azet G. drohte mit „köpfen“

Im Februar rief er sie an und sagte, entweder willige sie in die Hochzeit mit ihm ein, oder er werde sie, ihren Sohn und den anderen Mann, den sie heiraten wollte, „köpfen“. Zur Bekräftigung schickte er ihr ein Foto, das ihn mit einem Messer, einer Machete und einer Schusswaffe zeigte. Die nächste Szene spielt an der S-Bahn-Haltestelle Chorweiler. Als die Frau nah an der Bahnsteigkante stand und auf ihr Smartphone schaute, versetzte ihr Azet G. von hinten einen Stoß; eine Fremde hielt sie fest. Später rief Azet G. die Frau, von der er nicht ablassen wollte, erneut an, beschimpfte sie als „Hure“ und stieß erneut Todesdrohungen aus.

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Vor dem Hintergrund der Spannungen zwischen den islamischen Glaubensrichtungen des Sunnismus und Schiitentum und auf den Sohn gemünzt sagte er: „So wie der IS Schiiten köpft, werde ich dein schiitisches Schwein köpfen.“

Stimmen all diese Vorwürfe? In seiner ausführlichen Aussage nannte Azet G. die Frau, in die er tatsächlich verliebt gewesen sei, einmal einen „Teufel“. Sie habe ihm alles „kaputt gemacht" und ihn ins Elend gestürzt. Den Sohn bezeichnete er als „dicken, großen Jungen“, zu dessen „Diener“ er geworden sei. So habe er dessen Bett machen und das Geschirr abwaschen müssen. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage vorgesehen.

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