Das Alkoholverbot am Brüsseler Platz zwischen 21 und 6 Uhr soll dauerhaft bestehen bleiben, um die Nachtruhe der Anwohnenden zu schützen.
LärmstreitKölner Rat soll langfristigem Alkoholverbot am Brüsseler Platz zustimmen

Oberbürgermeister Torsten Burmester begleitete im Januar eine Streife des Ordnungsdiensts auf dem Brüsseler Platz.
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Das Alkoholverbot auf dem Brüsseler Platz ab 21 Uhr soll langfristig gelten. Dafür soll der Kölner Stadtrat wie angekündigt in seiner kommenden Sitzung am 19. März einer neuen Verordnung der Stadt zustimmen. Damit ändert sich für die Kölner nichts: Weiter dürfen Besucher des vor allem an wärmeren Abenden beliebten Innenstadtplatzes zwischen 21 und 6 Uhr keine alkoholischen Getränke mitführen und trinken.
Rechtlich ist das Verbot bislang nur auf eine Allgemeinverfügung gestützt, die nur vorübergehend gelten darf und zum 31. März ausläuft. Mit der neuen Verordnung will die Stadt das Verbot grundsätzlich festschreiben. Ausgenommen sind nach wie vor die Außenterrassen der Gastronomen.
Stadt schlussfolgert aus Lärmgutachten: Das Alkoholverbot wirkt
Das Alkoholverbot hatte die Stadt im Oktober 2025 noch einmal verschärft, indem es seither schon ab 21 statt wie zuvor 22 Uhr gilt. Sie teilte nun mit: „Es hat sich gezeigt, dass ein Verbot erst ab 22 Uhr nicht ausreichend ist, da sich die Zahl der Platzbesucher und -besucherinnen bei einem Verbotsbeginn ab 22 Uhr erst gegen 23 Uhr spürbar verringert.“ Die Nachtruhe für die Anwohnenden soll aber unmittelbar ab 22 Uhr gewährleistet sein.
Erlassen hat sie das Alkoholverbot im Vorjahr als eine von mehreren Reaktionen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2023, das sie verpflichtet, für die Nachtruhe der Anwohnenden zu sorgen. Die Stadt sieht sich durch ein Lärmgutachten aus dem Spätsommer darin bestätigt, dass das Alkoholkonsumverbot zusammen mit Kontrollen durch den Ordnungsdienst auf dem Platz tatsächlich für mehr Ruhe sorgt. (juh)

