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Alkoholverbot schon ab 21 UhrStadt Köln geht mit neuem Lärmgutachten vom Brüsseler Platz gegen OVG-Entscheid vor

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Auf dem Brüsseler Platz gilt ab Donnerstag das Alkoholverbot schon ab 21 Uhr (Symbolbild).

Auf dem Brüsseler Platz gilt ab Donnerstag das Alkoholverbot schon ab 21 Uhr (Symbolbild).

Die Kölner Verwaltung will gegen einen OVG-Entscheid vorgehen und für die Gastro am Brüsseler Platz wieder eine Sperrstunde von 22 Uhr verhängen.

Die Stadt will auf Grundlage eines neuen Lärmgutachtens die Sperrstunde der Außengastronomie auf dem Brüsseler Platz wieder auf 22 Uhr vorziehen. Das Alkoholkonsumverbot auf dem Innenstadtplatz gilt zudem ab Donnerstag, 30. Oktober, täglich schon ab 21 Uhr.

Bislang durften zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens keine alkoholischen Getränke auf dem Platz mitgeführt werden. Die Grundlage für das Verbot ist eine Allgemeinverfügung, die jetzt ausgelaufen wäre. Stattdessen hat die Stadtverwaltung ihre Gültigkeit bis zum 31. März 2026 verlängert und angepasst, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Das neue Lärmgutachten weist nun neben anderen Quellen auch die Außengastronomie explizit als Ursprung für Lärm auf dem Brüsseler Platz aus. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht NRW mit Sitz in Münster (OVG) am 18. September entschieden, dass die Stadtverwaltung die ansässigen Restaurants und Cafés nicht in den Öffnungszeiten des Außenbereichs einschränken darf – zumindest auf der bisherigen Gutachtengrundlage, das war eine Messung aus dem Dezember.

Stadt veröffentlicht neues Lärmgutachten zum Brüsseler Platz

Das damalige wie auch das neue Gutachten erstellte das „ADU cologne“ Institut für Immissionsschutz. Während der Messung im Dezember waren allerdings keine Mitarbeiter vor Ort. Das Café Hallmackenreuther hatte per Eilantrag geklagt, wurde vom Verwaltungsgericht zunächst abgewiesen und bekam dann in der jüngsten OVG-Entscheidung vom September doch Recht. Zulasten der Stadt. Denn da hieß es, dass „wie im Begleitschreiben des Gutachtens ausgeführt, eine direkte Zuordnung zwischen Geräuschsituation und Messpegel nicht möglich war“. Sprich: zwischen Gastronomie und dem Lärm.

Das nun vorliegende neuen Gutachten mit Datum vom 17. September bezieht sich auf Messungen aus Mai und Juli 2025. An mehreren Abenden hingen zwischen 20 und 1 Uhr Mikrofone vor dem Balkon eines Anwohners. Diesmal begleiteten Mitarbeiter die Messung und dokumentierten „geräuschintensive Einzelereignisse“, die Pegelausschlägen zugeordnet werden können.

Gutachten ordnet Geräusche ihren Quellen zu

Die Ergebnisse des Gutachtens: Der Brüsseler Platz ist durchschnittlich von 200 bis 400 Besucherinnen und Besuchern frequentiert worden. Trotzdem liegen die Geräusche nach 22 Uhr noch über einem Lärmgrenzwert von 60 dB(A) (Schalldruckpegel) und überschreiten ihn um teils acht dB(A).

„Mit Schließung der Außengastronomie um 22 Uhr veränderte sich das Geschehen am Brüsseler Platz innerhalb eines Zeitraumes von ca. 20 Minuten spürbar“, heißt es weiter. Die Personenzahlen hätten abgenommen, bis auf einzelne Gruppen von bis zu 25 Personen. Und weniger Personen bedeuten auch: geringerer Geräuschpegel, das zeigen die Messwerte, die für alle Tage nach 22 Uhr um ein paar dB(A) abfallen.

Auffällig seien danach „sich immer wieder neu bildende Personengruppen“ vor der Gaststätte „Rosa“ sowie vor dem Kiosk „Le Kiosk“. „Als auffällig sind auch die Aufräumarbeiten im Bereich der Außengastronomie durch Tisch- und Stühlerücken in der Zeit von ca. 21.45 Uhr bis 22.30 Uhr zu bewerten.“ Bis 22 Uhr sei das Kommunikationsverhalten „weniger auffällig“, „gemächlich“, danach durch vereinzelte Personengruppen teilweise sehr „dynamisch“, „mit starken Pegelschwankungen von bis zu acht dB(A)“.

Die Schlüsse der Stadt: Es ist im Vergleich zu den Vorjahren ruhiger geworden am Platz, das führt die Stadt auf das zunächst erlassene Verweilverbot und das aktuelle Alkoholkonsumverbot und begleitende Kontrollen zurück. Die vom Kommunalen Ordnungsdienst durchgeführten Zählungen der Personen auf dem Platz bestätige das, so die Stadt. Aber das reicht noch nicht, um einem OVG-Urteil von 2023 nachzukommen, das die Stadt Köln verpflichtet, für die Nachtruhe der Anwohnenden zu sorgen. Sie schreibt jetzt erneut: Diese „kann nur mit einem Zusammenwirken von mehreren Maßnahmen sichergestellt werden“. Dazu zählt für sie nach wie vor eine Sperrstunde von 22 Uhr. Der Stadtrat hatte sich im Mai noch dafür ausgesprochen, dass die Restaurants länger auch auf den Terrassen geöffnet bleiben sollen.

Die Konsequenzen: Zum einen verschärft die Stadt das Alkoholkonsumverbot noch einmal, in dem sie es auf 21 Uhr vorverlegt, „da sich die Zahl der Platzbesucherinnen und -besucher bei einem Verbotsbeginn ab 22 Uhr erst gegen 23 Uhr spürbar verringert“.

Mit dem „Rosa“ und „Le Kiosk“ will sich die Stadt abstimmen. Seit dem OVG-Entscheid zugunsten des Hallmackenreuther aus dem September verlegte die Stadt die Schließung der Terrassen für alle ansässigen Restaurants wieder – wie ursprünglich – auf 23.30 Uhr. Das ist noch der Status Quo. Auch sind die gastronomischen Terrassen von dem Alkoholkonsumverbot ausgenommen. 

Mit dem neuen Gutachten als Grundlage will die Stadt nun die Sperrzeit wieder auf 22 Uhr vorverlegen: „Nach nunmehriger Fertigstellung des Lärmgutachtens wird die Stadt Köln im Rahmen eines Abänderungsantrages nach § 80 Abs. 7 VwGO die Aufhebung der Entscheidung des OVG Münster anstreben.“