Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Kölner StadtratAußengastronomie am Brüsseler Platz soll wieder länger öffnen dürfen

Lesezeit 2 Minuten
Gastronomen am Brüsseler Platz müssen aktuell ihre Terrassen um 22 Uhr schließen, sie durften mal bis 23.30 Uhr öffnen (Archivbild).

Gastronomen am Brüsseler Platz müssen aktuell ihre Terrassen um 22 Uhr schließen, sie durften mal bis 23.30 Uhr öffnen (Archivbild).

Der Kölner Stadtrat diskutierte am Dienstag wieder über das Vorgehen am Brüsseler Platz. Wie den Gastronomen geholfen werden soll.

Die Gastronomen auf dem Brüsseler Platz sollen ihre Außenterrassen wieder bis 23.30 Uhr öffnen dürfen – das hat der Kölner Stadtrat nach einem Dringlichkeitsantrag von Grünen und CDU in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Auf dem Platz im Belgischen Viertel, an dem sich vor allem am Wochenende abends viele Kölnerinnen und Kölner treffen, muss die Außengastronomie derzeit um 22 Uhr statt wie früher um 23.30 Uhr schließen. Seit 14. Mai gilt abends ab 22 Uhr zudem ein Alkoholkonsumverbot.

Die Stadt muss laut eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts für Nachtruhe sorgen. Derya Karadag, Sprecherin für Wirtschaft der Grünen im Rat, sagte: „Die Außengastronomie ist Teil der Lösung – nicht das Problem. Sie kann Menschen kontrolliert und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben bewirten.“ Die Wirte hatten die Einschränkungen durch die Stadt in den vorigen Monaten stark kritisiert. Zum Beispiel sagte Christian Becker, er führt das Lokal Tante Kurt, im April dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, die gut besuchten Sommerabende trügen ihn normalerweise wirtschaftlich durchs Jahr. „Die Sperrzeit ist ein massiver Eingriff.“

In dem beschlossenen Antrag heißt es: „Der Anteil der vorhandenen Lärmquellen an den gemessenen Lärmüberschreitungen ist weiterhin unklar und nicht eindeutig zuzuordnen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich einzelne, alkoholisierte Individuen durch lautes Grölen und den Gebrauch von Musikboxen deutlich mehr auf die Geräuschimmissionen auswirken als die Außengastronomie.“ In der Außengastronomie gebe es, im Unterschied zum restlichen Brüsseler Platz, die Möglichkeit, stark alkoholisierte oder unangemessen laute Personen aufzufordern, ruhig zu sein oder den Gastronomiebetrieb zu verlassen. Ob wieder verlängerte Öffnungszeiten der Außengastronomie bis 23.30 Uhr rechtlich umsetzbar sind, muss die Stadtverwaltung noch prüfen. (juh)