Öffnungszeiten der Wahllokale, nötige Dokumente oder einzuhaltende Fristen. Was Kölnerinnen und Kölner wissen müssen.
Kommunalwahl 2025Was Kölnerinnen und Kölner kurz vorher wissen müssen

Die Briefwahlunterlagen der Stadt Köln.
Copyright: Martina Goyert
In Köln sind bei der Kommunalwahl 817.709, bei der Integrationsratswahl 346.390 Menschen berechtigt, ihre Stimme abzugeben. Es gibt 45 Wahlbezirke, 178 Wahlgebäude, 360 Wahlräume und 503 Urnenstimmbezirke. Weitere Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Ablauf am Wahltag gibt es hier.
Wann öffnen und schließen die Wahllokale?
Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Was muss ich mitbringen?
Den Personalausweis, den Reisepass oder einen sonstigen Identitätsausweis. Die Stadt empfiehlt außerdem, die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.
Wie finde ich das richtige Wahllokal?
Das zuständige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Wer unsicher ist, kann sich von einer interaktiven Karte helfen lassen, welche die Stadt online zur Verfügung stellt. Dazu muss man die Adresse in das Suchfeld eingeben. Anschließend werden die Adresse und Informationen zum Wahl- sowie Stimmbezirk angezeigt.
Bis wann kann ich einen Antrag auf Briefwahl stellen?
Dies hätte bis Freitag erfolgen müssen. Ausnahmsweise, zum Beispiel bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung, kann die Briefwahl aber auch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Betroffene müssen sich in diesem Fall über ein Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch unter 0221 / 221 345 67 mit dem Wahlamt der Stadt Köln in Verbindung setzen.
Wann muss mein Wahlbrief spätestens eingegangen sein?
Der Brief muss dem Wahlamt bis spätestens Sonntag um 16 Uhr vorliegen. Die Stadt betont, dass die Verantwortung dafür bei den Wählerinnen und Wähler liegt und der Versand per Post mehrere Tage dauern kann. Wer es nicht rechtzeitig schafft, den Wahlbrief zu verschicken, kann diesen bis Sonntag 16 Uhr beim Wahlamt in der Dillenburger Straße 68-70 in Kalk einwerfen oder ausschließlich am Wahltag zwischen 12.30 und 16 Uhr am Infopoint des Briefwahlzentrums in der Koelnmesse (Eingang Ost, Deutz-Mülheimer Straße 51, 50679 Köln) abgeben. Wahllokale nehmen keine ausgefüllten Wahlbriefe entgegen.
Ich habe Briefwahl beantragt, aber keine Unterlagen zugeschickt bekommen. Kann ich trotzdem noch wählen?
Ja. Wenn die Briefwahlunterlagen nicht angekommen oder verloren gegangen sind, muss man bei der Stadtverwaltung Ersatz beantragen. Die letzte und einzige Möglichkeit dazu besteht am Samstag, 13. September, zwischen 8 und 12 Uhr im Wahlamt.
Ich habe Briefwahl beantragt, möchte aber doch lieber am Sonntag im Wahllokal wählen. Ist das möglich?
Ja. Allerdings geht das nur, wenn man den Wahlschein und die nicht ausgefüllten Briefwahlunterlagen im Wahllokal vorlegt. Wer am Sonntag ohne die Unterlagen im Wahllokal erscheint, darf nicht wählen. Die Vorlage des Personalausweises allein reicht nicht.
Ich benötige Unterstützung beim Ausfüllen des Stimmzettels, was muss ich beachten?
Wer die Wahlzettel nicht selbst lesen, das Kreuz setzen, sie falten oder in den Briefkasten beziehungsweise die Urne werfen kann, darf sich dabei helfen lassen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein. Im Wahllokal darf auch ein Wahlhelfer unterstützen. Die Hilfsperson darf keinen Einfluss auf die Willensbildung nehmen, die Wahlentscheidung verändern oder in einem Interessenskonflikt stehen. Außerdem ist sie zur Geheimhaltung verpflichtet. Bei der Briefwahl muss die Hilfsperson an Eides statt versichern, den Willen der wählenden Person umgesetzt zu haben. Bei einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt macht sie sich strafbar.
Kann ich meine Stimme noch vorab persönlich abgeben?
Nein. Grundsätzlich war es zwar seit dem 11. August möglich, schon früher in den Bezirksrathäusern, städtischen Kundencentern oder dem Direktwahlschalter im Kalk Karree zu wählen. Die Frist ist allerdings gestern um 15 Uhr abgelaufen.
Was muss ich tun, wenn ich vor der Wahl umgezogen bin?
Wer innerhalb Kölns in einen anderen Wahlbezirk gezogen ist, musste sich bis Ende August ummelden, um im neuen Stimmbezirk wahlberechtigt zu sein. Dasselbe galt für Menschen, die neu nach Köln gezogen sind. Wer sich bis zum gestrigen Tag in einer anderen Gemeinde gemeldet oder den Wohnsitz in Deutschland abgemeldet hat, wird aus dem Kölner Wählerverzeichnis gestrichen.