Wildparken im WaldE-Roller-Flut im Grüngürtel nervt Kölner Spaziergänger

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Ein Dutzend quietschgrüne E-Roller und ein Leihfahrrad sind am Rande eines Waldwegs geparkt.

In Massen werden E-Roller im Bereich vor der Fußgängerbrücke, die vom Äußeren Grüngürtel abgestellt.

An den Anblick wild abgestellter E-Roller haben sich Kölner fast schon gewöhnt. Dass sie nun massenhaft auch an der Fußgängerbrücke im Äußeren Grüngürtel herumstehen, bringt für Einige das Fass zum Überlaufen.

Der Bereich vor der Fußgängerbrücke, die vom Äußeren Grüngürtel in den Beethovenpark führt, scheint magnetische Anziehungskraft zu haben, auf E-Roller. Wo der Geh- den Radweg kreuzt, stehen regelmäßig  Dutzende. Manchmal sind die Fahrgeräte um den Brückenabsatz herum zu finden, stehen dort auf dem Weg, liegen im Gebüsch, mintgrün leuchtend. Es sind Fahrzeuge der Firmen Tier und Bolt, die sich hier zu einer verlassenen Rollerherde vereinen.

Es werden stringentere Nutzungsbedingungen für die Fahrer dieser Roller gebraucht
Leser des Kölner Stadt-Anzeiger

Viele Menschen ärgern sich über die verlassenen Fahrzeuge, über die „überrollte Natur“ wie ein Leser die Situation am Äußeren Grüngürtel beschreibt: „Es werden stringentere Nutzungsbedingungen für die Fahrer dieser Roller gebraucht“, schreibt er. „Mein Wunsch ist, dass die kommunalen Entscheider die Bedingungen für das Abstellen der E-Roller für die Verleihfirmen verschärfen.“

Regeln für das Abstellen von E-Scootern in Köln

Allerdings gibt es bereits Regeln für das Abstellen der E-Scooter. So dürfen sie an einigen Orten überhaupt nicht geparkt werden, wie in linksrheinischen Fußgängerzonen, auf Brücken, am Rheinufer, an Gewässern und in angrenzende Flächen, in Grünanlagen und an gewissen „Hot Spots“ im Stadtgebiet. Zudem müssen sie so abgestellt werden, dass sie keine Verkehrsbehinderung darstellen, also so, dass sie den fließenden Verkehr oder Fußgänger und Fußgängerinnen nicht behindern und Bordsteinkanten oder taktile Elemente für Sehbehinderte und Blinde nicht blockieren.

Auf den Gehwegen muss neben dem Roller noch mindesten 1,50 Platz verbleiben. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro geahndet. Die E-Roller am Äußeren Grüngürtel sind allerdings, zumindest sofern Geh- und der Radweg frei bleiben, nicht ordnungswidrig abgestellt. Denn laut Auskunft der Stadtverwaltung befinden sie sich dort am Rand, aber nicht in der Grünanlage.

Kölner Verwaltung will Problem mit E-Scootern angehen

Trotzdem möchte die Verwaltung etwas gegen die  E-Roller-Halde unternehmen: „Die Verwaltung wird den Anbieter darauf hinweisen, dass es hier zu einer größeren Anzahl wild abgestellter E-Scooter kommt und eine Entfernung einfordern.“ Grundsätzlich liege es aber in der Verantwortung der Anbieter, die Roller abzuholen und dafür zu sorgen, dass es nicht zu Massenansammlungen von E-Scootern an solchen Orten kommt.

E-Roller liegen am Rande eines Waldweges.

E-Roller werden im Bereich vor der Fußgängerbrücke, die vom Äußeren Grüngürtel in den Beethovenpark führt, einfach liegen gelassen.

Die Unternehmen möchten laut eigener Auskunft ebenfalls aktiv werden: „Wir haben den Hinweis auf die abgestellten Roller an das Kölner Team weitergeleitet, das die betroffenen E-Scooter zeitnah abholen wird“, schreibt Patrick Grundmann, Pressesprecher der Firma Tier. „Unser lokales Team kann anhand des GPS-Signals die E-Scooter permanent orten und kümmert sich neben dem Austausch des Wechselakkus auch regelmäßig um die Relokalisierung der Fahrzeuge.“ Dass die E-Scooter über einen längeren Zeitpunkt ungenutzt herumstehen oder liegen, komme im Normalfall eigentlich nicht vor.

Die Firma Bolt hat das Sammelsurium ihrer Roller, das zuletzt dort gesichtet wurde, mittlerweile abgeholt. Sie sieht einen Grund für die Massenansammlung ihrer Gefährte an der Brücke: „Die Nutzer können sie nicht im Grüngürtel abstellen und lassen sie deswegen an dieser Stelle stehen“, sagt Dustin Williams von Bolt. Das Unternehmen könne aber verfolgen, wo die Fahrzeuge sich befinden. „Sie haben ein GPS-Modul und können darüber geortet werden“, so Williams.

Wenn wir davon Kenntnis haben, dass es irgendwo einen Hotspot gibt, dann haben wir ein Auge darauf
Dustin Williams, Bolt

Die Mitarbeiter würden die Roller regelmäßig abholen, wenn sie einige Tage nicht bewegt wurden. „Wenn wir davon Kenntnis erlangen, dass es irgendwo einen Hotspot gibt, dann haben wir ein Auge darauf“, verspricht Williams. Die Firmen können allerdings nicht verfolgen, ob sie ordnungsgemäß abgestellt wurden. „Leider gibt es einfach zu wenig Abstellmöglichkeiten für die Scooter“, so Williams, „da fehlt es noch an Infrastruktur“.

E-Scooter-Fahrer nehmen bewusst Zusatzgebühren in Kauf

Manche Nutzer würden auch verbotenerweise in den Grünanlagen fahren, die Roller dort parken und dann die Strafgebühr in Kauf nehmen, die dadurch anfällt. „Man kann die Scooter dort nicht so abstellen, dass die Fahrt beendet wird,“ erklärt Williams, „das heißt der Gebührenzähler läuft weiter, bis sich das Gefährt nach einer Stunde selbst abschließt. Manche nehmen die dadurch anfallenden Zusatzkosten von etwa 15 Euro in Kauf.“

Bürger, die wild abgestellte E-Scooter bemerken, können sie aber über die dafür eingerichtete Homepage melden. Fahrzeuge der Firma Tier können auch per E-Mail an support@tier.app oder telefonisch unter 030 568 386 51 gemeldet werden. Fahrzeuge der meisten E-Scooter-Anbieter können gemeldet werden unter: www.scooter-melder.de

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