Köln – Es war ein spektakulärer Fall: Im Oktober 2017 stach Gangsta-Rapper Yamin (27) in einem Kiosk am Gottesweg in Zollstock dessen Inhaber Feyyaz B. (36) nieder. Das Opfer verlor 3,5 Liter Blut, ist seitdem auf einem Auge blind, musste 23-mal operiert werden und ist seit der Tat zu 100 Prozent schwerbehindert.
Seit Juni musste sich der Rapper wegen versuchten heimtückischen Mordes vor dem Schwurgericht verantworten. Zum Prozessauftakt hatten sich die Anhänger von Täter und Opfer eine Prügelei im Gerichtssaal geliefert. Auch die anfänglich gezeigten Versöhnungsgesten beider Parteien erwiesen sich an weiteren Verhandlungstagen als Lippenbekenntnisse, es kam zu tumultartigen Szenen auf den Gerichtsfluren. Die Familie des Angeklagten hatte dem Opfer als Wiedergutmachung 10.000 Euro Schmerzensgeld überwiesen.
Neun Jahre und sechs Monate Haft
Das Gericht schickte den Rapper, der laut Ankläger in seinem Leben „stets Gewalt favorisierte“, am Freitag für neun Jahre und sechs Monate ins Gefängnis und entsprach damit dem Antrag des Anklägers. Anders als der Staatsanwalt sah das Gericht allerdings keinen Grund für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit, die der Ankläger mit der Drogenabhängigkeit des Rappers begründet und die Unterbringung in einer Entzugsklinik als notwendig angesehen hatte. Das hätte für den Angeklagten einen deutlich früheren Weg in die Freiheit bedeutet.
„Er hat kontrolliert Drogen konsumiert, wir sehen da keine Drogenabhängigkeit“, sagte der Richter dazu. Ebenso ausdrücklich verneinte das Gericht auch die von der Verteidigung ins Feld geführte erhebliche psychische Beeinträchtigung im Sinne einer Psychose. Nach Überzeugung der Anwälte sei ihr Mandant zur Tatzeit aufgrund von Wahnvorstellungen in seinem Einsichtsvermögen deutlich eingeschränkt gewesen und müsse deshalb in den Genuss einer Strafmilderung kommen.
Ein Motiv konnte nicht gefunden werden
Die Behauptungen seien „nicht nachvollziehbar und unglaubwürdig“, sagte dazu der Vorsitzende Richter. Das Verhalten des Angeklagten bei und nach der Tat, das auf einer Videokamera detailreich belegt wurde, speche gegen eine solche Annahme. „Eine paranoide Störung – das passt einfach nicht“, befand das Gericht nach nunmehr dreimonatiger Verhandlung, in der es zuletzt nur noch um dieses Thema ging.
Was das Motiv des Geschehens anbetraf, gab sich der Richter hilflos: „Es ist uns nicht gelungen, ein Motiv zu finden. Wir kennen es einfach nicht. „Möglich sei eine Auseinandersetzung im Rockermilieu, da das Opfer der Hells-Angels-Szene zuzurechnen ist, gesicherte Erkenntnisse dazu habe man jedoch nicht erlangen können.
