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Köln-StammheimWohnungslose statt neue Mieter

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Susanne Tobi (2. v. r.) und ihre Nachbarinnen sorgen sich um die Zukunft der Siedlung.

Stammheim – Die Mieter der Siedlung Egonstraße sind wütend. Das Liegenschaftsamt als Eigentümerin der kleinen Häuschen verwehrt ihren Kindern einen neuen Mietvertrag für leer stehende oder verlassene Gebäude, außerdem sollen jetzt vom Wohnungsamt zugewiesene Obdachlose in diese Häuser einziehen. Darum hat die Mieterinitiative den Beschwerdeausschuss der Stadt angerufen.

Zur Vorgeschichte: Die Siedlung entstand nach dem Zweiten Weltkrieg, als die Stadt ausgebombten Kölnern hier Wohnraum in ehemaligen Munitionsbunkern anbot. Seit dem Jahr 2000 vermietet das verantwortliche Liegenschaftsamt aber kein Haus mehr, dessen Bewohner weggezogen oder gestorben sind. Stattdessen wurden bereits knapp 30 der ehemals 80 Häuschen abgerissen. Zur Begründung wird angeführt, das Gelände sei im Flächennutzungsplan als Grünfläche und nicht als Wohnfläche ausgewiesen. Außerdem liege die Siedlung zu nah am Klärwerk Stammheim, sodass die Geruchsbelästigung zulässige Grenzwerte überschreite. Als dritter Grund wurde vom Amt angeführt, dass die Gebäude sanierungsbedürftig seien – der Aufwand für die Instandsetzung allerdings unwirtschaftlich.

Erbpacht gefordert

Seit 2013 stellen sich die übrig gebliebenen Bewohner quer: Sie retteten mit einer Hausbesetzung ein leer stehendes Gebäude vor dem Abriss und stellten beim Beschwerdeausschuss im September vergangenen Jahres erfolgreich einen Antrag, kein Haus mehr abzubrechen. Stattdessen forderte der Ausschuss die Verwaltung auf, Lösungen zu finden, die beispielsweise den Kauf durch oder eine Erbpacht für die Bewohner ermöglicht. „Und nun setzt das Amt Obdachlose hier rein“, empört sich Susanne Tobi, die Sprecherin der Mieterinitiative. In einem Schreiben habe ihr das Liegenschaftsamt mitgeteilt, dass es dem Wohnungsamt drei Häuschen zu diesem Zweck angeboten habe – die Hausnummern 22, 36 und 40. In dem Brief erläuterte das Amt außerdem, dass es sich um Zuweisungen handele. Ein Mietvertrag werde mit den neuen Bewohnern nicht abgeschlossen.

„Was sind das für Menschen, die hier untergebracht werden“, fragt Tobi, und ob nun die alten gegen die neuen Bewohner ausgespielt würden? „Meine Tochter mit ihren drei Kindern sucht eine Wohnung und hat beantragt, die Hausnummer 22 zu mieten. Das wurde abgelehnt“, sagt Tobis Nachbarin Roswitha Görigk. Überhaupt habe es schon viele Interessenten für die leer stehenden Häuser der Siedlung gegeben, im Liegenschaftsamt gebe es eine lange Warteliste. Die Initiative werde jedenfalls weiter dafür kämpfen, die Siedlung für ihre Bewohner zu erhalten. Den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden habe man bereits gebeten, sich erneut mit dem Thema zu beschäftigen.

Absagen an die Interessenten

„Es ändert sich nichts an der Rechtslage“, begründet der Leiter des Liegenschaftsamts, Detlef Fritz, die Ablehnung neuer Mietverträge, etwa für die erwachsenen Kinder der alten Mieter. Da er nicht neu vermieten dürfe, habe er Interessenten immer absagen müssen. Bei den Obdachlosen sei das anders: „Dabei handelt es sich um eine Zuweisung von öffentlich-rechtlichem Belang.“ Es gehe darum, eine Gefahr abzuwenden. Menschen, die draußen und ohne schützende Räume lebten, seien unter anderem gesundheitlich gefährdet. Fritz: „Es ist üblich, dass eine solche Notunterbringung ohne Vertrag geschieht.“ Dafür seien auch keine aufwendigen Instandsetzungen an den Häusern nötig, da die Ansprüche der neuen Bewohner nicht so hoch wie bei anderen Mietern seien.

Stefan Ferber, der Leiter des Wohnungsamts, bestätigt das Vorhaben: Das Liegenschaftsamt hat uns die drei Häuser angeboten.“ Aktuell werde die Hausnummer 22 für einen Notfall bewohnbar gemacht. Ferber: „Belegungsplanungen für die Häuser Egonstraße 36 und 40 gibt es allerdings noch nicht.“ Er verspreche den Anwohnern aber, die Objekte mit der gebotenen Sensibilität zum Wohnumfeld zu belegen.