Viele bekommen keine KnöllchenDarum werden in Mülheim nicht alle Falschparker gleich behandelt

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Ein Auto steht im Halteverbot.

Falschparker sind in Mülheim seit Jahren ein Problem.

Die Stadtverwaltung hat mitgeteilt, nach welchen Kriterien im Bezirk Mülheim Falschparker geahndet werden und Zahlen geliefert.

Das Ordnungsamt ahndet im Stadtbezirk Mülheim nicht jeden Falschparker. Das geht aus der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu einer Anfrage der Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim hervor. Die Grünen wollten wissen, wie die Stadt mit Parkverstößen umgehe und wie oft falsch geparkte Fahrzeuge abgeschleppt würden. Darüber hinaus interessierten sie sich dafür, inwieweit die Stadt auf Anzeigen von Privatpersonen reagiere und auf welchen rechtlichen Grundlagen das jeweilige Vorgehen beruhe.

Mülheim: In der Innenstadt werden mehr Verwarnungen erteilt

Die Grünen fragten auch, wie oft illegal geparkte Fahrzeuge in den vergangenen zwei Jahren abgeschleppt worden seien. „Die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes handeln entsprechend der Straßenverkehrsordnung sowie der hieraus abgeleiteten Dienst- und Geschäftsanweisung“, heißt es seitens der Stadt. So erfolge in den sogenannten Außenbezirken außerhalb der Innenstadt in der Regel eine Verwarnung nur dann, wenn vor Ort eine Behinderung für Nutzer der Gehwege festgestellt würden: „Eine Behinderung ist bei einem normal frequentierten Gehweg bei einem verbleibenden Durchgang von weniger als 1,2 Metern anzunehmen.“ Je nach Auslastung könne dieser Wert jedoch niedriger oder auch höher sein. Das decke sich auch mit der Rechtsprechung.

Die Mitarbeiter des Verkehrsdienstes gehen situationsbezogen und mit Augenmaß vor
Stadtverwaltung

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liege dabei im Ermessen der zuständigen Behörden. „Die Mitarbeiter des Verkehrsdienstes gehen situationsbezogen und mit Augenmaß vor“, teilte die Stadt mit. Wichtig sei nur, dass eine Nutzung des Gehweges allen zu Fußgängern uneingeschränkt möglich sei. So seien 2022 im Bezirk Mülheim durch den Verkehrsdienst 1350 Verwarnungen ergangen, deren Punkte in Flensburg registriert wurden: „Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass ab November 2021 der neue Bußgeldkatalog in Kraft gesetzt wurde.“

Im Jahr 2021 sind 213 Verwarnungen ausgestellt worden und 2020 waren es 358. Abgeschleppt wurden 2021 im Stadtbezirk 1217 Fahrzeuge und ein Jahr zuvor 1201 Falschparker. Zu den Fremdanzeigen von Privatpersonen äußerte die Stadt, dass diese aus datenrechtlichen Gründen nur sechs Monate lang archiviert würden und somit nicht nachvollziehbar seien.

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