LärmbelästigungTägliche Schreie stören Wohnidylle in Köln-Höhenhaus

Thea Riedel und Erwin Raphael fühlen sich vom Lärm aus der Nachbarschaft gestört.
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Höhenhaus – Im Wohnzimmer von Thea Riedel und Erwin Raphael wird das Problem schnell nachvollziehbar. Aus dem Nachbarhaus dringen Rufe, die nach einem Streit klingen, später ist Musik zu hören.
Die Höhenhauser Wohnsiedlung am Thymianweg ist eigentlich beschaulich, doch für Riedel und Raphael ist das Leben in ihrem Reihenhaus unerträglich geworden.
Obszönitäten schallen durch die Straße
Seit Jahren fühlt sich das Paar von seinem Nachbarn gestört, er raube ihnen den Schlaf. „Ab 23.15 Uhr wird es schlimm“, sagt Thea Riedel: „Er schreit und es ist ein lautes Knallen zu hören. Das Schlimmste aber ist das ewig laute Dröhnen der Musik.“ Seit Jahren finde sie keine Nachtruhe mehr, sagt die 81-jährige Hauseigentümerin: „Ich bin am Ende.“
Auch andere Nachbarn fühlen sich von dem Mann, der das Reihenhaus gemeinsam mit dem Eigentümer des Gebäudes bewohne, gestört und beleidigt. „Er ruft die unflätigsten Obszönitäten durch die Straße“, sagt Anwohnerin Ellen Hacker.
Als die Nachbarn an diesem Vormittag an seiner Tür klingeln, öffnet niemand. Zu Gesprächen sei er nicht bereit, sagen sie. Der Vermieter wiederum sei krank. Selbst telefonisch seien beide nicht erreichbar. „Im Grunde genommen brauchen die Hilfe“, sagt Ellen Hacker.
Staatanwaltschaft lehnt Ermittlungen ab
Hilfe brauchen aber auch die Nachbarn. Nach Beschwerden von Thea Riedel und Erwin Raphael sind Polizei und Ordnungsamt zwar immer wieder aktiv geworden. Die Polizei nahm einmal die Musikanlage des Nachbarn mit, das Ordnungsamt verhängte mehrmals Verwarngelder.
Mehr geschah jedoch nicht. „Wir können nur hinfahren und zur Ruhe auffordern“, sagt eine Polizeisprecherin. Heribert Büth vom Ordnungsamt klingt ähnlich: „Wir können maximal Bußgelder verhängen.“
Die Nachbarn fühlen sich dem Mann „schutzlos ausgeliefert“. Denn nach jedem Besuch offizieller Stellen herrsche nur kurz Ruhe. Und die Staatsanwaltschaft, bei der das Paar Anzeige wegen Ruhestörung erstattete, lehne Ermittlungen ab, sagt der 89-jährige Erwin Raphael – es bestehe kein öffentliches Interesse.
Gesundheitliche Schäden
Wolfgang Hick kennt sich mit solchen Fällen aus, er ist Vorsitzender der Kölner Schiedspersonen, die ehrenamtlich in strittigen Situationen vermitteln. Hick rät, mindestens 14 Tage lang ein Lärmprotokoll zu erstellen, in dem Art und Uhrzeiten der Lärmbelästigungen dokumentiert sind. Damit sollten die Lärmopfer zur zuständigen Schiedsperson gehen, die dann beide Seiten zu einem Vergleichstermin einlädt.
Scheitere eine Einigung oder erscheine der Beklagte nicht, kann der Schiedsmann eine sogenannte Sühnebescheinigung ausstellen, mit der eine Klage beim Amtsgericht möglich ist. Am Ende könnten hohe Geldbußen und sogar Bewährungsstrafen verhängt werden.
Im Falle von Thea Riedel könnte auch der Tatbestand der Körperverletzung eine Rolle spielen – die 81-Jährige leidet durch den Lärm an Bluthochdruck und Herzrhythmusstörungen.
„In vielen Fällen sind die Leute einsichtig“, sagt Hick über die Schiedsverfahren. Thea Riedel ist dennoch skeptisch. „Viel Hoffnung habe ich nicht, der Mann wird einfach nicht erscheinen“, befürchtet die Rentnerin. Aber für einen kleinen Hoffnungsschimmer würde sie auch diesen Versuch noch starten.
