Neue BaumschutzsatzungKölner dürfen künftig kaum noch einen Baum fällen

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15.07.2021, Köln: Auf dem Militärring ist nahe der Friedrich-Schmidt-Straße sind viele Bäume umgefallen und der Militärring ist daraufhin zwischen Friedrich-Schmidt-Straße und Aachener Straße gesperrt worden. Blickrichtung Aachener Straße.


Foto: Csaba Peter Rakoczy

Die meisten Nadelbäume dürfen in Köln künftig nicht mehr gefällt werden. (Symbolbild)

Sämtliche Nadelbäume wie Tannen, Fichten und Kiefern stehen jetzt unter Schutz. Ein Kritiker befürchtet verschattete Gärten und Nachbarschaftsstreits.

Der Umweltausschuss des Stadtrats hat eine neue Baumschutzsatzung auf den Weg gebracht, die gegenüber der 2011 eingeführten und bis jetzt geltenden Fassung deutlich verschärft wurde. War es Grundstückseigentümern bislang möglich, Nadelbäume unabhängig ihrer Größe fällen zu lassen, stehen nun sämtliche Arten wie etwa Tannen, Fichten und Kiefern, die einen Stammumfang von mindestens 1,30 Meter aufweisen, unter Schutz.

Auch Pappeln und Obstbäume dürfen in Köln nicht mehr gefällt werden

Bislang galt das im Bereich der Koniferen lediglich für Eiben – der erste Nadelbaum, der als Baum des Jahres ausgezeichnet wurde. Ebenfalls unter Schutz stehen nun Säulenpappeln, die sich bislang ohne Antrag bei der Stadt entfernen lassen. Auch Obstbäume mit dem entsprechenden Stammumfang dürfen nicht mehr ohne Genehmigung gefällt werden. Das galt bislang nur, wenn sie einen Kronenansatz haben, der eine Höhe von 1,60 Meter übersteigt. Hinzu kommt, dass die Stadt deutlich höhere Hürden für Sondergenehmigen setzt. Auch wird sowohl das genehmigte als auch das illegale Fällen von Bäumen mit größeren Ausgleichsverpflichtungen verbunden sein.

Ein sehr großer Baum muss mit der Pflanzung von bis zu neun kleinen Bäumen ausgeglichen werden. Die Pflanzung von nicht heimischen Baumarten ist jetzt nur dann zulässig, wenn von ihnen keine Gefährdung für die heimische Artenvielfalt ausgeht. Eine solche Gefährdung werde angenommen bei ihrer Benennung in der EU-Unionsliste der invasiven Arten oder bei Nennung in der BfN-SchwarzeListe (invasive Arten) und der Grauen-Liste (potenziell invasive Arten). Schwarznussbaum, Tulpenbaum, Trompetenbaum, Amberbaum, Blauglockenbaum, Japanischer Schnurbaum und Robinie sind von der Liste für mögliche Ersatzpflanzungen gestrichen worden. Die Ausgleichspflanzungen sollen möglichst ortsnah erfolgen.

„Längst überfällig“ – Grüne sehen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität

Das Umweltdezernat der Stadt hat die neue Baumschutzsatzung unter anderem damit begründet, dass die Stadt Köln bis 2035 klimaneutral sein will. „Bäume sind wertvoll für das Stadtklima – sie entziehen unserer Atmosphäre klimaschädliches Kohlendioxid und wandeln es in Sauerstoff zum Atmen und in Kohlenstoff um“, heißt es in der Beschlussvorlage für den Stadtrat. Es habe sich gezeigt, dass die aktuelle Satzung nicht mehr genüge, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.

„Unsere Bäume regulieren das Stadtklima, filtern Schadstoffe aus der Luft, stellen eine Lebensgrundlage für viele Tiere dar und binden Kohlenstoffdioxid – so helfen uns die Bäume im Kampf gegen den Klimawandel und bei der Anpassung an seine Folgen“, sagt Robert Schallehn, umweltpolitischer Sprecher der Grünen im Stadtrat. Daher sei es „logisch und richtig“, die Bäume zu schützen. „Mit der neuen Satzung nehmen wir lange überfällige Anpassungen vor und tragen so zur Entwicklung einer flexiblen, grünen Stadt bei“, so Schallehn.

Haus- und Grundbesitzerverein: Gärten können nicht mehr vollständig genutzt werden

Die neue Satzung stelle zum einen den Erhalt von möglichst vielen Bäumen in der Stadt sicher, zum anderen sorge sie dafür, dass heimische Baumarten ein Ökosystem für die darauf lebenden Tiere bereitstellen. Doch es gibt auch kritische Stimmen zu der neuen Baumschutzsatzung. „Grundsätzlich ist gegen den Baumschutz nichts zu sagen, aber gerade bei Nadelgehölzen kann das problematisch sein“, sagt Thomas Tewes, Hauptgeschäftsführer des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins. Nadelbäume seien meist sehr schnell gewachsen und würden oft dazu führen, dass ein Garten nicht mehr vollständig genutzt werden kann.

Gerade Nadelgehölze führten zudem oft zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. „Insofern sollten Beeinträchtigungen wie massive Verschattung und schädlicher Wurzelwuchs immer noch ein Grund sein können, gerade diese Bäume entfernen zu dürfen“, sagt Tewes. Wer jetzt noch schnell einen Nadelbaum fällen will, wird allerdings auch ohne die neue Baumschutzsatzung Schwierigkeiten bekommen. Bis Ende September ist das aufgrund des Vogelschutzes ohnehin verboten.

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