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Öl-Topf auf dem Herd29-Jährige wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt

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Symbolbild

Köln – Der Schrecken war groß, als Melanie F. am 6. Oktober 2013 mit ihren Kindern und einem Cousin vom Kirmesbesuch zu ihrer Wohnung in Dünnwald zurückkehrte. Es brannte, und die Feuerwehr war mit Löschen beschäftigt. Am Mittwoch stand die 29-Jährige wegen fahrlässiger Brandstiftung vor Gericht. Dazu kam der Vorwurf mehrmaligen Schwarzfahrens; das dritte Strafverfahren, das sich um den Diebstahl eines Handys drehte, wurde dagegen eingestellt.

Unter Einbeziehung früherer Strafbefehle verurteilte die Richterin die 29-Jährige zur Zahlung von 1700 Euro. Weil sie als Hartz-IV-Empfängerin nur knapp über die Runden kommt, hatte ihr Verteidiger sogar beantragt, eine Freiheitsstrafe zur Bewährung zu verhängen.

Richterin hält Melanie F. Unaufmerksamkeit vor

Die Amtsrichterin hielt Melanie F. (Name geändert) vor, sie hätte an jenem Tag kurz vor Verlassen der Wohnung besonders aufmerksam sein müssen, da es erst eine Woche zuvor in der Wohnung gebrannt hatte, wenn auch verschuldet von jenem Cousin. Der versicherte im Zeugenstand, er habe sich am fraglichen Tag vergewissert, dass alle Herdplatten – auf einer von ihnen stand ein Kochtopf mit Öl – ausgestellt war. Der Verteidiger ergänzte, die Fahrlässigkeit sei „geringfügig“, denn jedem könne ein solches Versehen passieren. Eventuell habe eines der Kinder an einem Herdknopf gedreht.

Dass der Brand vom Herd ausgegangen war, stand fest; ein Feuerwehrmann sagte, bei den Nachlöscharbeiten habe man entdeckt, dass ein Anstellknopf leuchtete. Die Wohnung war nach dem Feuer nicht mehr bewohnbar. Melanie F., die in Haft saß, weil sie frühere Geldstrafen nicht gezahlt hatte, sagte, sie wolle dringend zurück zu ihren Kindern, zumal ihr Sohn (9) Probleme habe: Er war mehrfach beim Psychologen, nachdem er immer wieder gezündelt hatte. (cs)