Zündorf – Die Hoffnung stirbt zuletzt. Das zeigt die seit mehr als 20 Jahren geführte Diskussion um die Verlängerung der Stadtbahn-Linie 7. Gefordert wird der Ausbau der heute bis zur Wahner Straße reichenden Linie, um die Verkehrslage in Zündorf zu entspannen, Langel besser anzubinden und um endlich den Ausbau des Wohngebietes Zündorf-Süd forcieren zu können.
Seit 1992 gibt es einen Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Verlängerung. Die für die Trasse notwendigen Grundstücke sollen in einem Umlegungsverfahren erworben werden. Das heißt, den Eigentümern der Grundstücke muss Ersatz geboten werden. Im vergangenen Jahr hatte auch die Landesregierung ihre Unterstützung zugesagt. Warum das Projekt noch nicht in Angriff genommen wurde? Ludwig Broicher antwortet: "Die Stadt hat wohl gehofft, dass mein Bruder und ich sterben und sie dann preiswert an unser Grundstück kommt. Aber wir sind noch fit."
Den Gebrüdern Broicher, Zündorfer Landwirte seit Generationen, gehören Grundstücke, die für die Verlängerung der Trasse unverzichtbar sind. Bisher sei den Landwirten kein Angebot vorgelegt worden, mit dem sie einverstanden gewesen wären. "Da ist so viel Porzellan zerschlagen worden, dass wir, ginge es nach mir, unseren Betrieb überhaupt nicht mehr verlegen würden", sagt Ludwig Broicher. Auch Bruder Hans ist nicht gut auf die Stadt zu sprechen, hält ihr aber die Tür weiterhin auf. "Wenn es ein korrektes Angebot gibt, sagen wir nicht nein." Seit Jahren planen die Landwirte einen Bauernmarkt.
"Das perfekte Grundstück dafür haben wir ja", sagt Hans Broicher. Aber die Stadt habe sie mit einer Veränderungssperre belegt. Die Brüder würden für Investitionen keine Entschädigung erhalten und arbeiteten daher wie vor 25 Jahren. So stünden sie regelmäßig auf den Wochenmärkten in Porz und Urbach. "Wir haben seit der Veränderungssperre vor 25 Jahren der Stadt bestimmt mehr als 500 000 Euro Standgebühren bezahlt." Hans Broicher wird deutlich: "Mit der Sperre hat uns die Stadt schon beraubt. Jetzt will sie auch noch, dass wir fast die Hälfte unseres Grund und Bodens abgeben, ohne eine angemessene Entschädigung zu bekommen."
„Sie sagen uns nicht, was sie wollen.“
Wolfgang Wilhelms, Geschäftsführer des Umlegungsausschusses der Stadt, ist mit seinem Latein am Ende. "So etwas habe ich noch nicht erlebt. Wir haben den Gebrüdern Broicher viele Alternativen angeboten, Baugrundstücke in Wahn, in Langel, aber sie haben alles abgelehnt." Deshalb gebe es seit Jahren keine Bewegung in den Verhandlungen "Wir bekommen von den Landwirten nur zu hören: «Was uns die Stadt bietet, das wollen wir nicht.» Aber sie sagen uns nicht, was sie wollen."
Dabei habe die Stadt doch gerade das Umlegungsverfahren gewählt, um den Landwirten entgegen zu kommen. "Es hätte auch ein Enteignungsverfahren geben können, aber wir haben uns für das mildere Mittel der Baulandumlegung entschieden", sagt Wilhelms. Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Austauschverfahren für Grundstücke, das außer im öffentlichen auch im Interesse der Grundeigentümer erfolgen muss.
Die Substanz des Grundeigentums darf durch die Umlegung nicht vermindert werden, die neuen Grundstücke müssen also mindestens den gleichen Verkehrswert wie die alten haben und sich nach Möglichkeit auch in gleichwertiger Lage befinden. Geregelt ist auch, dass alle Grundstücke gleich zu behandeln sind. "Die am Umlegungsverfahren für die Verlängerung der Linie 7 beteiligten Grundstückseigentümer bilden eine Solidargemeinschaft", sagt Wilhelms. Er dürfe keinen besser stellen als die anderen.
Das Verfahren dauert noch an
Was die anderen Grundstückseigentümer akzeptiert haben, lehnen die Gebrüder Broicher aber bislang ab. Sie haben Schützenhilfe von der Baulandkammer des Kölner Amtsgerichtes erhalten, vor dem das Umlegungsverfahren verhandelt wurde. Das hat nämlich Bewertungsfehler des Umlegungsausschusses gerügt und den Umlegungsplan aufgehoben.
"Wir sind deshalb zum ersten Mal seit 1954 mit einem Verfahren vor der Baulandkammer in Berufung gegangen", sagt Wilhelms. Jetzt liegt der Fall bei der Oberen Baulandkammer am Oberlandesgericht Hamm. Die hat einen Obergutachter bestimmt, der mit den Beteiligten im Juli einen Ortstermin durchgeführt hat. Im Herbst soll er sein Gutachten vorlegen und vielleicht wird sogar noch in diesem Jahr ein Termin für die Verhandlung bestimmt.
Das Urteil der Oberen Baulandkammer sei aber leider immer noch nicht das Ende der Fahnenstange, bedauert Wilhelms. Beim Bundesgerichtshof und vielleicht sogar beim Europäischen Gerichtshof könnten die Broichers immer noch Einspruch einlegen. Wilhelms hofft, dass es nicht dazu kommt. "Die Gebrüder Broicher sind ja nicht die einzigen Beteiligten des Umlegungsverfahrens. Da gibt es noch andere, die seit Jahren darauf warten, dass das Verfahren endlich abgeschlossen wird."
"Unser Hof muss verlagert werden, das haben die Gerichte festgelegt. Aber sie haben die Stadt auch zur Konfliktlösung aufgefordert, und die hat es bislang nicht gegeben", sagen Hans und Ludwig Broicher. Wilhelms kann über soviel Dickköpfigkeit nur den Kopf schütteln. "Die würden doch von der Umlegung profitieren", sagt er. "Sie haben Bauland in Zündorf Süd, das sie erst vermarkten können, wenn die Linie 7 endlich bis zur Ranzeler Straße verlängert wird."