Die Stadt hat von ihrem Vorkaufsrecht noch keinen Gebrauch gemacht. Gültige Bebauungspläne sehen vorwiegend Industrie- und Gewerbenutzung für die großen Flächen vor.
Porzer Glas-HerstellerSaint Gobain will sich von ungenutzten Flächen trennen

In der Glasfabrik Porz warten frisch produzierte Glasscheiben auf den Transport zum Kunden.
Copyright: Saint Gobain
Einen bedeutenden Ruf als Glasstadt erwarb sich Porz im vorigen Jahrhundert. Damals waren hier mehrere Glashütten angesiedelt, die mit ihren eindrucksvollen Produktionsgebäuden, Schornsteinen und Verladekränen am Rhein das Ortsbild prägten und mehreren Tausend Menschen Arbeit gaben. Geblieben ist aus der großen Zeit das Werk, wo einst die Germania und die Rheinische Ziehglas AG (Rezag) Glas produzierten und wo heute die Saint Gobain Glass Deutschland unter anderem hochwertig beschichtetes Spezialglas herstellt.
Das Unternehmen braucht aber nicht mehr alle Flächen des großen Areals, das nördlich an die Wohnbauung am Schmelzofen/Concordia Platz anschließt und südlich über viele Hundert Meter von der Poststraße begrenzt wird. Wie Saint Gobain Glass Deutschland auf Anfrage mitteilt, stehen nicht mehr genutzte Teilflächen nördlich des Kamins seit Längerem zum Verkauf. Es geht um das gesamte nicht mehr benötigte Gelände, das sich dort an die Porzer Bebauung anschließt. Dazu gehören jetzt leer stehende Hallen und die Fläche, auf der seit Jahren das Zelt der Karnevalsgesellschaft Fidele Rezag steht, die dort vorwiegend Karnevalssitzungen veranstaltet. Dem Unternehmen zufolge hat die Stadt Köln in solchen Fällen immer das Vorkaufsrecht.

Große Flächen des ehemals zur Glasproduktion genutzten Firmengeländes stehen zum Verkauf.
Copyright: Beatrix Lampe
Davon hat die Stadt bisher keinen Gebrauch gemacht, obwohl von politischer Seite eine Erweiterung der Porzer Wohnflächen, sofern rechtlich möglich, durchaus begrüßt würde. Die Stadt gibt zu Grundstücksgeschäften keine Auskunft, nach Einschätzung politischer Beobachter unterscheiden sich die Preisvorstellungen von Stadt und Unternehmen aber zu stark. Was nach einem Verkauf des Industriegeländes an mögliche Interessenten dort überhaupt vorstellbar wäre, fasst Sabine Wotzlaw vom Presseamt der Stadt zusammen. Demnach bestehen für das Werksgelände „Saint Gobain“ die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 74392/03 (für den nördlichen Bereich, rechtswirksam seit 2006) und 74389/02 (für den südlichen Bereich, rechtswirksam seit 1974).
Wohnbebauung und Gewerbegebiet sind möglich
Nach dem Bebauungsplan Nr. 74389/02 ist eine Wohnnutzung unzulässig. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 74392/03 geht über das Werksgelände „Saint Gobain“ nördlich bis zur Bahnhofsstraße hinaus. Für das Werksgelände setzt der Bebauungsplan überwiegend ein zoniertes Gewerbegebiet fest. Eine Wohnnutzung ist hier unzulässig. Südlich angrenzend an die Straße Am Schmelzofen, die Heinrich-von-Kleist-Straße und die Theodor-Körner-Straße setzt der Bebauungsplan ein „allgemeines Wohngebiet“ (WA 2) fest. Planungsrechtlich wäre damit hier eine Wohnbebauung zulässig.
Allein aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans für das Werksgelände, teilweise als Gewerbe- und teilweise als Industriegebiet, entfalten sich, so das Presseamt, noch keine rechtlichen Wirkungen. Ein Baurecht sei daraus nicht herzuleiten. Da es für „Saint Gobain“ in Porz zwei rechtswirksame Bebauungspläne gibt, richte sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben auf dem Werksgelände nach deren Festsetzungen.
Zur Frage, ob es auf dem Gelände infolge der alten Glasindustrie-Nutzung Schadstoffe im Boden oder ähnliche Belastungen geben könnte, teilt die Stadt mit, es gebe unterschiedliche Untersuchungen und Gutachten zu den Flächen. Im Hinblick auf die ehemalige Nutzung durch die Glasindustrie seien verschiedene Bereiche mit Schadstoffpotenzial festgestellt worden, von denen in der aktuellen Situation jedoch keine Gefahr ausgehe. Bei einer Änderung der Nutzung seien weitere Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung hinsichtlich einer geplanten Nutzung notwendig. Abschnitte der Fläche befinden sich laut Stadtverwaltung auf einer verfüllten ehemaligen Kiesgrube, die durch die Nutzung durch die Glasindustrie „überprägt“ worden sei. Die Umweltauswirkungen dieser Altablagerung seien nicht abschließend untersucht.