Sozialwohnungen in Köln-WahnNachbarn ärgern sich über Leerstand

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Eine Frau steht auf einer Freifläche, die zu einem Mehrfamilienhaus gehört.

Stadt lässt neu erbaut Sozialwohnungen jahrelang leerstehen.

Seit zwei Jahren stehen Wohnungen in zwei Wahner Neubauten leer. Eigentlich sollen dort ärmere Menschen einziehen. Nachbarn üben Kritik an der Stadt. 

Trotz großer Wohnungsnot gerade für einkommensschwache Menschen stehen in Wahn zwei neu errichtete Häuser, die für diese Mietergruppe gedacht waren, seit Jahren leer. Die Neubauten an der Straße Auf dem Acker hat eine Düsseldorfer Investorin bauen lassen und für 20 Jahre der Stadt vermietet, damit dort Menschen untergebracht werden können, die es besonders schwer haben bei der Wohnungssuche. Seit die beiden Häuser 2022 fertiggestellt sind, erfolgte die Belegung aber nur schleppend,  vier der insgesamt zwölf Sozialwohnungen sind immer noch nicht bezogen.

Darüber ärgern sich Nachbarn, die eine Verschwendung von Steuergeldern kritisieren. Schließlich zahle die Stadtverwaltung an die Eigentümerin der Häuser für die Gesamtheit der Wohnungen,  Bedürftige hätten bei Leerstand aber keinen Nutzen davon. Und die Bewohnerin einer Dachwohnung in einem der Neubauten, die aus eigener Erfahrung um Nöte bei der Wohnungssuche weiß, hat absolut kein Verständnis für den langen Leerstand.

Stadt: Bewerber-Auswahl sei kompliziert und mitunter langwierig

Schon im vergangenen Jahr hatte diese Zeitung über das Ärgernis berichtet, damals verwies die Stadtverwaltung auf diverse Schwierigkeiten bei der Vermietung. Das Presseamt teilte damals aber mit, der Bezug werde nun schleunigst erfolgen. Auf Nachfrage teilte die Stadt jetzt erneut mit, „dass sie Bewerber*innen-Auswahl und Vermietung aufwendiger sind als bei einer normalen Vermietung“. Das liege an der sogenannten Drittel-Regelung für  die Auswahl (je ein Drittel dringend Wohnungssuchende/ Wohnungslose, Geflüchtete mit Bleibeperspektive sowie Integrationsmieter*innen mit Wohnberechtigungsschein aus dem betreffenden Stadtteil).

Eine größere Wohnung sei nicht belegt worden, weil die Interessierten kurzfristig zurückgetreten sein, deshalb müsste das Amt für Wohnungswesen dafür erneut passende Personen vermitteln. Für zwei der  kleineren Wohnungen  sei mit einem Bezug im Februar zu rechnen.

Probleme mit der Heizung und fehlenden Mülltonnen

Eine Mieterin, die im April 2023 nach monatelangem Bewerbungsverfahren den Mietvertrag für ihre Dachgeschosswohnung bekam, hat für derart lange Verzögerungen kein Verständnis. Sie sieht zudem Ärgernisse im Verhältnis zwischen Mietparteien und der Stadt. Die Heizung sei seit Beginn der kalten Jahreszeit mehrfach ausgefallen. Eine 24-Stunden-Zwangsbelüftung fürs Bad und bauliche Besonderheiten trieben die Energiekosten in die Höhe. Im Sinne des Klimaschutzes halte sie es für unverantwortlich, dass es keine Mülltrennung gebe.

Dazu sagt die Stadt, die  Betriebs- und Heizkosten-Vorauszahlungen in den Häusern seien mit zwei Euro pro Quadratmeter realistisch angesetzt worden, um hohe Nachzahlungen der Mietparteien zu vermeiden. Da das Haus erst 2023 bezogen worden sei, lägen noch keine Abrechnungen vor, so dass eine Beschwerde über zu hohe Betriebskosten der Grundlage entbehrten. Die Häuser seien nach aktuell geltenden Bauvorschriften, einschließlich Dämmvorschriften erbaut.

Einen Heizungsausfall habe es tatsächlich gegeben, der sei aber behoben worden. Der Stadt zufolge verfügen beide Häuser „aus Platz- und Praktikabilitätsgründen nur über schwarze Mülltonnen“. Glasmüll könne über örtliche Glascontainer entsorgt werden.

Die Mieterin will der Stadt nach weiterem Heizungsausfall jetzt Stromkosten für den Betrieb von Heizlüftern in Rechnung stellen. Gerade Menschen mit schwachen Einkommen könnten solche Extrakosten nicht stemmen. Und das Fehlen von gelben und blauen Mülltonnen zur Sortierung empfindet sie als Diskriminierung. „Man hält uns als Bewohnerinnen und Bewohner hier offenbar für nicht in der Lage, Mülltrennung leisten zu können.“ Laut ihrer aktuellen Beobachtung sei „immer noch keine der vier leer stehenden Wohnungen bezogen“.

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